In Österreich ist das Vermessungswesen Sache des Bundes und in allen Bundesländern gleich geregelt. Hier steht, wer vermisst, was das Vermessungsamt tut und welche amtlichen Kosten anfallen, jede Aussage mit Fundstelle.
Kurz gesagt
Amtliche Nebenkosten einer Teilung: feste amtliche Posten zusammen 149,90 €, dazu Beilagen, gegebenenfalls die Eintragungsgebühr und das frei vereinbarte Honorar des Ziviltechnikerbüros.
ANNA gibt es in Österreich noch nicht.
Diese Seite ist allgemeine Information, kein Angebot.
Was in Österreich gilt
Bund, nicht Land
In Österreich ist das Vermessungswesen Sache des Bundes. Kataster, Teilungsplan, Planbescheinigung und die Gebühren des Vermessungsamts gelten deshalb in allen Bundesländern gleich.
Einen Teilungsplan für das Grundbuch dürfen nur Ingenieurkonsulentinnen und Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, die Vermessungsbehörde sowie in ihrem eigenen Wirkungsbereich bestimmte Dienststellen des Bundes und der Länder und die Agrarbehörden verfassen. Für private Eigentümer ist das Ziviltechnikerbüro für Vermessung der Regelfall.
Das Vermessungsamt erstellt Teilungspläne in der Regel nicht, es bescheinigt sie. Selbst vermisst es nur für begrenzte Zwecke oder dort, wo im Sprengel des Amts keine Ingenieurkonsulentin und kein Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen den Sitz hat.
Damit ein Teilungsplan im Grundbuch durchgeführt werden kann, braucht er eine Bescheinigung des Vermessungsamts. Sie darf beim Antrag auf Verbücherung höchstens 18 Monate alt sein.
Steht ein Grundstück im Grenzkataster, sind seine Grenzen verbindlich nachgewiesen, und Teile davon können nicht ersessen werden. Für Grundstücke, die nur im Grundsteuerkataster stehen, gilt beides nicht.
Das Honorar des Ziviltechnikerbüros ist frei vereinbar; eine Gebührenordnung dafür gibt es nicht. Genau angeben lassen sich nur die amtlichen Nebenkosten: die Gebühren des Vermessungsamts, die Stempelgebühren und die Gerichtsgebühren des Grundbuchs.
Angenommen: Ein Grundstück wird in zwei geteilt, ein Teil wird verkauft; das Büro bringt den Plan elektronisch und strukturiert ein; Grundbuch-Eingabe elektronisch.
Planbescheinigung des Vermessungsamts (bis fünf Grundstücke, strukturiert eingebracht) VermGebV 2016 (Vermessungsgebührenverordnung), Tarif C zu Post Nr. 1967,90 €
Grundbuch, Eingabe um Eintragung (ab 1.8.2026) § 32 TP 9 lit. a GGG mit Anm. 161,00 €
Beilagen § 14 TP 5 Abs. 1a GebG6 € je Beilage; wie viele es sind, hängt vom Fall ab
Eintragung des Eigentums am verkauften Teil § 32 TP 9 lit. b Z 1 und Anm. 12 lit. c GGG1,1 % vom Wert des Rechts; ohne Eigentumswechsel befreit
Honorar des Ziviltechnikerbüros ZTG 2019 (Ziviltechnikergesetz)frei vereinbar, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer; nennt das Büro im Angebot
Feste Posten zusammen149,90 €
Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.
Was in den Bundesländern gilt
Burgenland
Wer ein bebautes Grundstück im Bauland teilt, muss das der Baubehörde anzeigen, mit einem Teilungsplan eines Vermessungsbefugten. Bei einem Neubau oder einem Zubau ab 20 m² gehört zur Fertigstellungsanzeige ein Lageplan.
In Kärnten braucht die Teilung eines Grundstücks grundsätzlich die Genehmigung der Gemeinde, nicht nur im Bauland. Dem Antrag liegt der beim Vermessungsamt eingebrachte Plan mit dessen Geschäftsfallnummer bei.
Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland brauchen vor dem Grundbuch eine Bewilligung der Baubehörde. Bei einem Neu- oder Zubau im Bauland richtet sich die Grenzlage nach dem Grenzkataster oder nach einer Vermessung; die Vermessung darf entfallen, wenn die Grenzen nicht strittig sind und der Bau weit genug von der Grenze bleibt (mehr als 1 m, je nach Fall mehr).
Gebaut werden darf grundsätzlich nur auf einem bewilligten Bauplatz. Teilungen und Vereinigungen bei Bauplätzen und bebauten Grundstücken sind bewilligungspflichtig.
Eine Baubewilligung gibt es nur für eine Fläche, die zum Bauplatz erklärt ist. Bei einem Neubau gehört zur Fertigstellungsanzeige ein Plan über die genaue Lage des Baus, verfasst von einer berechtigten Person; die Baubehörde meldet die Daten an das Vermessungsamt.
Im Bauland dürfen Grundstücke, von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nur mit Bewilligung der Gemeinde geteilt werden. Bei Neu- und Zubauten gehört zur Fertigstellung ein digitaler Vermessungsplan oder digitale Vermessungsdaten eines befugten Vermessers.
Teilungen von Bauland und bestimmten anderen Flächen sind bewilligungspflichtig, und die Pläne dafür muss eine nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz befugte Person oder Stelle erstellen.
In Vorarlberg dürfen Grundstücke, von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nur mit Bewilligung des Gemeindevorstands geteilt werden. Für die Bewilligung genügt eine zeichnerische Darstellung im Maßstab der Katastralmappe; für das Grundbuch braucht es trotzdem den Teilungsplan.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Beträge sind amtliche Nebenkosten; das Honorar nennt das Büro im Angebot. Verbindlich sind die Bescheide und Rechnungen, die am Ende kommen.
Was kostet es, in Österreich ein Grundstück vermessen zu lassen?
Das Honorar des Ziviltechnikerbüros ist frei vereinbar; eine Gebührenordnung dafür gibt es nicht. Im Rechenbeispiel »Amtliche Nebenkosten einer Teilung« kommen 149,90 € an festen amtlichen Posten zusammen.
In Österreich ist das Vermessungswesen Sache des Bundes. Kataster, Teilungsplan, Planbescheinigung und die Gebühren des Vermessungsamts gelten deshalb in allen Bundesländern gleich.
Art. 10 Abs. 1 Z 10 B‑VG
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