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Vermessungskosten · je Bundesland

Grundstück vermessen: Kosten je Bundesland

Was kostet es, ein Grundstück vermessen zu lassen? Hier stehen drei typische Aufträge, jeweils gerechnet nach der Gebührenordnung des Landes, mit denselben Annahmen und Land für Land vergleichbar.

Eine Grenze klären (Grenzfeststellung) kostet in den 15 Ländern, die hier schon stehen, zwischen 1.723,12 € und 5.056,40 €, bei dieser Annahme: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m².

Ein Grundstück teilen (Teilungsvermessung) kostet zwischen 2.060 € und 5.900 €, ein Gebäude einmessen (Gebäudeeinmessung) zwischen 699,82 € und 2.476,50 €. Das sind Bruttobeträge mit 19 % Umsatzsteuer und, wo sie anfällt, der Eintragung ins Liegenschaftskataster. Netto, ohne Umsatzsteuer und Eintragung, kostet die Grenze zwischen 1.410 € und 3.660 €.

Für Ihr Grundstück rechnen

Grenze klären, je Land

Einschließlich Umsatzsteuer und, wo sie anfällt, der Eintragung ins Liegenschaftskataster. Bei einer Spanne reicht der Balken bis zum höheren Betrag.

Wovon hängen die Kosten ab?

  • Vom Land. Jedes Land, das hier gerechnet ist, hat seine eigene Gebührenordnung. Im Rechenbeispiel kostet eine Grenze klären in Baden-Württemberg 1.723,12 €, in Thüringen 5.056,40 €.
  • Vom Auftrag. Grenze klären, Grundstück teilen und Gebäude einmessen sind verschiedene Leistungen mit eigenen Posten. Die Spannen stehen gleich darunter.
  • Von Ihrem Grundstück. Welche Größen zählen, regelt jedes Land selbst:
    • Grenzpunkte, Bodenwert, neue Grundstücke

      In Baden-Württemberg hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden.

      Gebührenverordnung MLW Baden-Württemberg, Gebührenverzeichnis Nr. 19
    • Grenzpunkte, Bodenwert, Grenzlänge, Grundstücke

      In Berlin hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Länge der Grenzen ab. Die Länge der Grenzen schätzt ANNA aus der Grundstücksgröße, wenn man sie nicht kennt. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Länge der neuen Grenzen ab.

      ÖbVIVergO, Kostenverzeichnis Nummern 1 bis 3 mit Kostentabellen 1 und 2
    • Grenzpunkte, Bodenwert, Grenzlänge, Fläche

      In Brandenburg hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Länge der Grenzen ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Die Länge der Grenzen schätzt ANNA aus der Grundstücksgröße, wenn man sie nicht kennt. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe des Grundstücks ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden.

      VermGebO, Anlage Gebührentarif, Tarifstellen 3.1 und 3.3
    • Grenzpunkte, Bodenwert, Fläche, Grundstücke

      In Bremen hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe des Grundstücks ab. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      VermWertKostV, Kostenverzeichnis Anlage 1 Tz. 21 und 22; § 1 VermWertKostV
    • Nur die Zahl der Grenzpunkte

      In Hamburg hängen die Kosten für »Grenze klären« und für »Grundstück teilen« von der Zahl der Grenzpunkte ab. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      GebOVerm, Anlage Nummern 7, 8 und 10; § 1 Abs. 1 Satz 2 GebOVerm
    • Grenzpunkte, Bodenwert und Fläche

      In Hessen hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe der neuen Grundstücke ab.

      VwKostO‑MWVW, Kostenverzeichnis Nr. 711 mit Anlage 2
    • Grenzpunkte, Bodenwert, neue Grundstücke

      In Mecklenburg-Vorpommern hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      VermKostVO M‑V, Gebührentarif Tarifstellen 10 bis 14; § 1 Abs. 2 VermKostVO M‑V
    • Grenzpunkte, Bodenwert, neue Grundstücke

      In Niedersachsen hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      KOVerm, Gebührenverzeichnis Anlage 1, Nummern 9 und 10; § 1 Abs. 1 Satz 1 KOVerm
    • Grenzpunkte, Bodenwert, neue Grundstücke

      In Nordrhein-Westfalen hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke und vom Bodenwert ab.

      VermWertKostO NRW, Kostentarif Tarifstellen 1 und 2
    • Grenzpunkte, Bodenwert und Fläche

      In Rheinland‑Pfalz hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe des Grundstücks ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der neuen Grundstücke, der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe der neuen Grundstücke ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden.

      VermGebV RP 2022, Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; § 23 Abs. 1 ÖbVIVO
    • Grenzpunkte, Bodenwert, Fläche, Grundstücke

      Im Saarland hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe des Grundstücks ab. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe des Grundstücks ab. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      GebVerzVerm, Nummern 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.5 mit den Staffeln 2 und 3; § 1 GebVerzVerm
    • Grenzpunkte, Fläche, Bauland, Gemeinde

      In Sachsen hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte, davon, ob es Bauland ist, und von der Größe der Gemeinde ab. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      SächsVermKoVO, Anlage 1 Tarifstellen 2, 3, 4, 6, 9 und 12 mit Anlage 2 Tabellen 1 bis 4; § 1 Abs. 1 SächsVermKoVO
    • Grenzpunkte, Bodenwert, Grenzlänge, Fläche

      In Sachsen‑Anhalt hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Länge der Grenzen ab. Die Länge der Grenzen schätzt ANNA aus der Grundstücksgröße, wenn man sie nicht kennt. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Größe des Grundstücks ab. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      VermKostVO, Gebührentarif Tarifstellen 12 und 13; § 1 Abs. 1 VermKostVO
    • Grenzpunkte, Bodenwert, neue Grundstücke

      In Schleswig-Holstein hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke und vom Bodenwert ab.

      VergVO‑ÖbVI mit dem Gebührentarif der VermGebVO, Tarifstellen 10, 12, 13 und 15
    • Grenzpunkte, Bodenwert, Grenzlänge, Grundstücke

      In Thüringen hängen die Kosten für »Grenze klären« von der Zahl der Grenzpunkte, vom Bodenwert und von der Länge der Grenzen ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Die Länge der Grenzen schätzt ANNA aus der Grundstücksgröße, wenn man sie nicht kennt. Für »Grundstück teilen« hängen sie von der Zahl und Größe der neuen Grundstücke, von der Zahl der Grenzpunkte und vom Bodenwert ab und davon, ob neue Grenzsteine gesetzt werden. Vermessungsamt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure rechnen dort nach derselben Gebührenordnung.

      ThürVwKostOVerm, Verwaltungskostenverzeichnis Nummern 6 bis 8, Staffeln A, B und D; § 1 Abs. 1 ThürVwKostOVerm

Grenze klären (Grenzfeststellung, Grenzvermessung)

In den 15 Ländern mit Beispiel 1.723,12 bis 5.056,40 € brutto, 1.410 € bis 3.660 € netto. Am wenigsten in Baden-Württemberg, am meisten in Thüringen. Gemeinsame Annahme in allen Ländern: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Darüber hinaus nehmen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland‑Pfalz, Sachsen und Thüringen Eigenes an; das steht auf ihrer Seite.

Grundstück teilen (Teilungsvermessung)

In den 15 Ländern mit Beispiel 2.060 bis 5.900 € brutto, 1.427 € bis 4.497,50 € netto. Am wenigsten in Rheinland‑Pfalz, am meisten in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsame Annahme in allen Ländern: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Darüber hinaus nehmen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland‑Pfalz, Sachsen und Thüringen Eigenes an; das steht auf ihrer Seite. Grundstück teilen: Ablauf, Genehmigung und Kosten

Gebäude einmessen (Gebäudeeinmessung)

In den 13 Ländern mit Beispiel 699,82 bis 2.476,50 € brutto, 443 € bis 1.850 € netto. Am wenigsten im Saarland, am meisten in Hessen. Gemeinsame Annahme in allen Ländern: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €. Darüber hinaus nehmen Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen Eigenes an; das steht in der Tabelle der Gebäudeeinmessung. Gebäudeeinmessung: Pflicht, Frist und Kosten je Land

Was kostet ein Lageplan zum Bauantrag?

  • In Brandenburg richtet sich die Gebühr für einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag nach der Größe des Baufelds, bei einem Baufeld bis 1.000 m² zum Beispiel 1.804,16 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (VermGebO, Tarifstelle 4.2.1.1). Bis zu drei Ausfertigungen sind enthalten. VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)
  • In Bremen steht die Gebühr für einen qualifizierten Lageplan in der Kostenverordnung (VermWertKostV, Nr. 213). Sie besteht aus einer Grundgebühr und einem Zuschlag nach den Baukosten. Die genaue Zahl nennt Ihnen das Büro. VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026
  • In Niedersachsen steht die Gebühr für einen Lageplan zum Bauantrag in der Gebührenordnung (KOVerm, Anlage 1 Nr. 8.2 und Tabelle 1). Sie richtet sich nach dem Wert des Bauvorhabens und danach, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Lageplan gebraucht wird. Die genaue Zahl nennt Ihnen das Büro. KOVerm, Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Fassung gültig ab 09.06.2024; § 1 KOVerm
  • Braucht es einen amtlichen Lageplan, steht die Gebühr im Saarland in der Gebührenordnung (GebVerzVerm, Nr. 1.3). Sie richtet sich nach Papierformat und Maßstab; nötige Grenzfeststellungen und eine Aufnahme vor Ort kommen dazu. Die genaue Zahl nennt Ihnen das Büro. Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses (GebVerzVerm) vom 18.05.2024 (Amtsbl. I S. 374), gültig ab 09.06.2024
  • Für den katasterrechtlichen Teil eines amtlichen Lageplans zum Bauantrag rechnet die Thüringer Gebührenordnung nach eigenen Sätzen (ThürVwKostOVerm, Nr. 7.3). Die genaue Zahl nennt Ihnen das Büro. ThürVwKostOVerm vom 29.01.2010 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.06.2024 (GVBl. S. 381)

Wer zahlt die Vermessung?

Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: Die Vermessung zahlt, wer sie veranlasst hat. Brandenburg: § 12 Abs. 1 GebGBbg; Bremen: § 13 Abs. 1 BremGebBeitrG; Nordrhein-Westfalen: § 13 Abs. 1 Nr. 1 GebG NRW; Sachsen: § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsVwKG

Wer zahlt, wenn die Grenze zum Nachbarn abgemarkt wird? Verlangt ein Nachbar, dass die gemeinsame Grenze abgemarkt wird, tragen beide die Kosten der Abmarkung zu gleichen Teilen, wenn zwischen ihnen nichts anderes gilt. § 919 Abs. 1 und 3 BGB

Wer zahlt die Vermessung beim Verkauf? Wer beim Verkauf die Vermessung zahlt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Der Käufer trägt nach § 448 Abs. 2 BGB die Kosten für Beurkundung, Auflassung und Grundbuch. Wer die Vermessung trägt, legt der Kaufvertrag fest. § 448 Abs. 2 BGB

Je Land

  • Grenze klären: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²
  • Grundstück teilen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²
  • Gebäude einmessen: Gerechnet für den gemeinsamen Fall »1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €«; wo ein Land nach einer anderen Größe staffelt, steht die Umrechnung dabei. Wofür gerechnet ist, steht in der Tabelle.
Vermessungskosten je Bundesland, einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster, mit Fundstelle
LandGebührenordnungGrenze klärenGrundstück teilenGebäude einmessen
Baden-WürttembergGebührenverordnung MLW Baden-Württemberg (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)Verordnung vom 1. März 2024, GBl. 2024 Nr. 181.723,12 €3.053,96 €785,40 €Baukosten 250.000 €, Stufe 100.000 bis 400.000 €
BerlinÖbVIVergO (ÖbVI-Vergütungsordnung Berlin)ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)2.926,23 €2.324,13 €1.286,39 €Geschossfläche 125 m², Stufe 120 bis 180 m² (Kostentabelle 2 Spalte A)
BrandenburgVermGebOVermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)4.125,63 €3.839,21 €1.383,49 €Wert der Gebäude 250.000 €, Stufe Wert 100.000 bis 300.000 €
BremenVermWertKostVVermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.20264.042,50 €4.740,50 €1.590,70 €Baukosten 250.000 €, Stufe 50.000 bis 250.000 €
HamburgGebOVerm (Gebührenordnung für das Vermessungswesen des Landes)GebOVerm vom 05.12.2006 (HmbGVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.12.2025 (HmbGVBl. S. 776); Gebührensätze 20263.820,90 €3.758,76 €Für »Gebäude einmessen« rechnet ANNA in Hamburg noch keine Gebühr aus. Die Kosten nennt Ihnen das Vermessungsbüro.
HessenVwKostO‑MWVW (VwKostO: Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hessen)VwKostO‑MWVW vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2024 (GVBl. 2024 Nr. 79); Kostenverzeichnis Nr. 7111, 7115, 7117 mit Anlage 2 Staffeln A 1, B und C2.789,70 €4.249,74 €2.476,50 €Rohbausumme 250.000 €, Stufe 250.000 bis unter 375.000 €
Mecklenburg-VorpommernVermKostVO M‑V (Vermessungskostenverordnung)VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)4.185,62 €4.480 bis 5.900 €1.349,30 €Herstellungswert 250.000 €, Stufe 40.000 bis 500.000 €
NiedersachsenKOVermKOVerm, Anlage 1 Gebührenverzeichnis, Fassung gültig ab 09.06.2024; § 1 KOVerm2.795,73 €2.554,30 €1.247,10 €Herstellungswert 250.000 €, Stufe 70.000 bis 350.000 €
Nordrhein-WestfalenVermWertKostO NRW (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen)VermWertKostO NRW vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.20262.594,20 €4.238,81 €1.380,40 €Normalherstellungskosten 250.000 €, Stufe 100.000 bis 350.000 €
Rheinland‑PfalzVermGebV RP 2022 (Vermessungsgebührenverordnung)VermGebV RP 2022 vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO4.060 bis 4.410 €2.060 bis 5.170 €Für »Gebäude einmessen« rechnet ANNA in Rheinland‑Pfalz noch keine Gebühr aus. Die Kosten nennt Ihnen das Vermessungsbüro.
SaarlandVerordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses (GebVerzVerm)Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses (GebVerzVerm) vom 18.05.2024 (Amtsbl. I S. 374), gültig ab 09.06.20242.696,63 €3.094,31 €699,82 €umbauter Raum 600 m³, Stufe umbauter Raum 400 bis 700 m³
SachsenSächsVermKoVO (Sächsische Vermessungskostenverordnung)SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.20233.119,60 bis 3.249,60 €4.140 bis 4.600 €1.224,70 €Grundfläche der Gebäude 100 bis 250 m², Stufe Grundfläche 50 bis 300 m²
Sachsen‑AnhaltVermKostVOVermKostVO vom 15.12.1997 (GVBl. LSA S. 1048), §§ 1 und 4 geändert, § 3 und Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 12.09.2024 (GVBl. LSA S. 218, Ber. S. 350)4.847,76 €3.746,93 €983,17 €Herstellungskosten 250.000 €, Stufe 50.000 bis 250.000 €
Schleswig-HolsteinVergVO‑ÖbVI (VergVO: Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Schleswig-Holstein)VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.20251.873,90 €2.260 bis 2.870 €1.331,04 €Herstellungskosten 250.000 €, Stufe 150.000 bis 400.000 €
ThüringenThürVwKostOVermThürVwKostOVerm vom 29.01.2010 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.06.2024 (GVBl. S. 381)5.056,40 €3.420 bis 4.430 €1.139,25 €Rohbauwert 100.000 €, Stufe Rohbauwert 45.000 bis 175.000 €

Beträge einschließlich Umsatzsteuer und, wo sie anfällt, der Eintragung ins Liegenschaftskataster. Die Posten und was nicht enthalten ist, stehen auf der Seite des Landes.

Bayern: In Bayern gibt es keine öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Katastervermessungen, etwa eine Grenzfeststellung oder eine Teilung, führen die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aus. Ausnahmen gelten nur für die Flurbereinigung und für Grundstücke der Landeshauptstadt München.

Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Art. 12 Abs. 4, 6 und 7 BayVermKatG

Rechtsgrundlagen je Land

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an.

Geprüft von Jonathan Fuchs, Geschäftsführer Fuchs Coaching GmbH (ANNA), am .

Mehr rund ums Grundstück: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Abgeschlossenheitsbescheinigung

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Grundstück vermessen zu lassen?

In den 15 Ländern, die hier gerechnet sind, kostet es: Grenze klären 1.723,12 bis 5.056,40 €, Grundstück teilen 2.060 bis 5.900 €, Gebäude einmessen 699,82 bis 2.476,50 €. Gemeinsame Annahme bei »Grenze klären«: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²; bei »Grundstück teilen«: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Das sind Bruttobeträge mit 19 % Umsatzsteuer und, wo sie anfällt, der Eintragung ins Liegenschaftskataster. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

Gebührenordnungen der Länder, je Land in der Tabelle »Je Land«

Wie werden die Vermessungs­kosten berechnet?

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot. Welche Größen zählen, regelt jedes Land selbst; das steht oben unter »Wovon hängen die Kosten ab?«.

Gebührenordnungen der Länder, je Land unter »Rechtsgrundlagen je Land«

Was kostet eine Grenzvermessung?

Eine Grenze klären (Grenzvermessung) kostet in den 15 Ländern, die hier gerechnet sind, zwischen 1.723,12 € und 5.056,40 € brutto, mit 19 % Umsatzsteuer und, wo sie anfällt, der Eintragung ins Liegenschaftskataster; netto zwischen 1.410 € und 3.660 €. Gemeinsame Annahme in allen Ländern: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

Gebührenordnungen der Länder, je Land in der Tabelle »Je Land«

Gibt es einen Rechner für die Vermessungs­kosten?

Ja. Für 15 Länder rechnet ANNA nach der Gebührenordnung des Landes, mit Ihren eigenen Angaben zum Grundstück. Wählen Sie dazu oben Ihr Land und was vermessen werden soll.

Gebührenordnungen der Länder, je Land in der Tabelle »Je Land«

Wer zahlt die Vermessung?

Wer veranlasst, zahlt

Die Vermessung zahlt, wer sie veranlasst hat.

Brandenburg: § 12 Abs. 1 GebGBbg; Bremen: § 13 Abs. 1 BremGebBeitrG; Nordrhein-Westfalen: § 13 Abs. 1 Nr. 1 GebG NRW; Sachsen: § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsVwKG

Wer zahlt die Vermessung beim Verkauf?

Regelt der Kaufvertrag

Wer beim Verkauf die Vermessung zahlt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Der Käufer trägt nach § 448 Abs. 2 BGB die Kosten für Beurkundung, Auflassung und Grundbuch. Wer die Vermessung trägt, legt der Kaufvertrag fest.

§ 448 Abs. 2 BGB