In Österreich stehen die Anforderungen an den Brandschutz in den OIB‑Richtlinien (OIB: Österreichisches Institut für Bautechnik), die jedes Bundesland per Verordnung übernimmt. Hier steht, welche Fassung wo gilt, wann ein Brandschutzkonzept Pflicht ist, wer es erstellt und was die Baubewilligung amtlich kostet, jede Aussage mit Fundstelle.
Kurz gesagt
Amtlich kostet das Bauverfahren die Eingabengebühr von 21 € je Eingabe und die Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung, die jedes Land anders bemisst. Das Honorar für ein Brandschutzkonzept vereinbart das Büro. Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen je nach Bundesland zwischen 111,00 € und 521,00 € an festen amtlichen Posten zusammen.
ANNA gibt es in Österreich noch nicht.
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Was in Österreich gilt
Gebäudeklassen
Die Gebäudeklassen 1 bis 5 stehen in Österreich nicht im Landesgesetz, sondern in den Begriffsbestimmungen des OIB, die jedes Land per Verordnung übernimmt. Maßgeblich sind das Fluchtniveau (7 m, 11 m und 22 m), die Zahl der oberirdischen Geschoße und die Fläche. Gebäudeklasse 5 umfasst Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m, die in keine niedrigere Klasse fallen; darüber gilt die OIB‑Richtlinie 2.3.
Das Fluchtniveau ist die Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen oberirdischen Geschoßes und der angrenzenden Geländeoberfläche nach Fertigstellung, im Mittel.
Ein Brandschutzkonzept verlangt die OIB‑Richtlinie 2 für Sondergebäude: Verkaufsstätten mit mehr als 3.000 m² Verkaufsfläche oder mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen, Versammlungsstätten mit Großbühne, mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen oder mit einem Versammlungsraum über 22 m Fluchtniveau, Justizanstalten sowie sonstige Sondergebäude, auf die die Richtlinie nicht passt. Welche Ausgabe der Richtlinie gilt, sagt die Verordnung des Landes.
Wer Pläne, Berechnungen und Gutachten zum Brandschutz erstellen darf, regelt in Österreich das Berufsrecht des Bundes: Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnis, Ingenieurbüros und Baumeister. Eine eigene Regel des Landes dazu hat nur Tirol.
Amtlich kostet das Bauverfahren die Eingabengebühr von 21 € je Eingabe und die Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung, die jedes Land anders bemisst. Das Honorar für ein Brandschutzkonzept vereinbart das Büro.
Angenommen, in allen Beispielen: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei oberirdischen Geschoßen zu je 100 m² (zusammen 200 m² Bruttogeschoßfläche), ohne Keller und ohne ausgebautes Dachgeschoß; 100 m² bebaute Fläche, 160 m² Nutzfläche, 600 m³ umbauter Raum bzw. Baumasse, Baukosten 500.000 €, nicht gefördert; Bewilligungsverfahren mit mündlicher Verhandlung.
Burgenland: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung
Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung Post 14 lit. a der Bgld. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014139,20 €
In Tirol muss die Baubehörde in bestimmten Fällen einen brandschutztechnischen Sachverständigen beiziehen, etwa bei Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen oder mehr als zwei unterirdischen Geschoßen, bei wesentlichen Abweichungen und wenn ein Brandschutzkonzept vorzulegen ist. Wer das sein darf, zählt das Gesetz abschließend auf, darunter Ziviltechniker, Ingenieurbüros und Baumeister im Rahmen ihrer Befugnis.
Wann braucht man in Österreich ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept verlangt die OIB‑Richtlinie 2 für Sondergebäude: Verkaufsstätten mit mehr als 3.000 m² Verkaufsfläche oder mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen, Versammlungsstätten mit Großbühne, mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen oder mit einem Versammlungsraum über 22 m Fluchtniveau, Justizanstalten sowie sonstige Sondergebäude, auf die die Richtlinie nicht passt. Welche Ausgabe der Richtlinie gilt, sagt die Verordnung des Landes.
OIB‑Richtlinie 2, Punkt 11 (Ausgabe Mai 2023)
Was gilt in Tirol für das Brandschutzkonzept?
In Tirol muss die Baubehörde in bestimmten Fällen einen brandschutztechnischen Sachverständigen beiziehen, etwa bei Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen oder mehr als zwei unterirdischen Geschoßen, bei wesentlichen Abweichungen und wenn ein Brandschutzkonzept vorzulegen ist. Wer das sein darf, zählt das Gesetz abschließend auf, darunter Ziviltechniker, Ingenieurbüros und Baumeister im Rahmen ihrer Befugnis.
§ 32 Abs. 6 und 11 TBO 2022
Was kostet eine Baubewilligung in Österreich?
Amtlich kostet das Bauverfahren die Eingabengebühr von 21 € je Eingabe und die Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung, die jedes Land anders bemisst. Das Honorar für ein Brandschutzkonzept vereinbart das Büro. Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen je nach Bundesland zwischen 111,00 € und 521,00 € an festen amtlichen Posten zusammen.
§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG; Verwaltungsabgaben-Verordnung des Landes
Was kostet eine Baubewilligung im Burgenland?
Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen im Burgenland 160,20 € an festen amtlichen Posten zusammen: Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung 139,20 €, Eingabengebühr (Bund) 21,00 €. Die Annahmen stehen bei den Beispielen.
Post 14 lit. a der Bgld. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014; § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
Was kostet eine Baubewilligung in Niederösterreich?
Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen in Niederösterreich 121,00 € an festen amtlichen Posten zusammen: Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung 100,00 €, Eingabengebühr (Bund) 21,00 €. Die Annahmen stehen bei den Beispielen.
Tarif B V Post 29 der NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973; § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
Was kostet eine Baubewilligung in der Steiermark?
Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen in der Steiermark 141,00 € an festen amtlichen Posten zusammen: Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung 120,00 €, Eingabengebühr (Bund) 21,00 €. Die Annahmen stehen bei den Beispielen.
TP 11 und § 1 Abs. 2 der Stmk. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012; § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
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