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Wissen · Österreich

Brandschutz in Österreich

In Österreich stehen die Anforderungen an den Brandschutz in den OIB‑Richtlinien (OIB: Österreichisches Institut für Bautechnik), die jedes Bundesland per Verordnung übernimmt. Hier steht, welche Fassung wo gilt, wann ein Brandschutzkonzept Pflicht ist, wer es erstellt und was die Baubewilligung amtlich kostet, jede Aussage mit Fundstelle.

Kurz gesagt

Amtlich kostet das Bauverfahren die Eingabengebühr von 21 € je Eingabe und die Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung, die jedes Land anders bemisst. Das Honorar für ein Brandschutzkonzept vereinbart das Büro. Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen je nach Bundesland zwischen 111,00 € und 521,00 € an festen amtlichen Posten zusammen.

ANNA gibt es in Österreich noch nicht.

Diese Seite ist allgemeine Information, kein Angebot.

Was in Österreich gilt

Gebäudeklassen

Die Gebäudeklassen 1 bis 5 stehen in Österreich nicht im Landesgesetz, sondern in den Begriffsbestimmungen des OIB, die jedes Land per Verordnung übernimmt. Maßgeblich sind das Fluchtniveau (7 m, 11 m und 22 m), die Zahl der oberirdischen Geschoße und die Fläche. Gebäudeklasse 5 umfasst Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 22 m, die in keine niedrigere Klasse fallen; darüber gilt die OIB‑Richtlinie 2.3.

OIB‑Richtlinien, Begriffsbestimmungen (Ausgabe Mai 2023)

Was das Fluchtniveau ist

Das Fluchtniveau ist die Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen oberirdischen Geschoßes und der angrenzenden Geländeoberfläche nach Fertigstellung, im Mittel.

OIB‑Richtlinien, Begriffsbestimmungen (Ausgabe Mai 2023)

Wann ein Brandschutzkonzept Pflicht ist

Ein Brandschutzkonzept verlangt die OIB‑Richtlinie 2 für Sondergebäude: Verkaufsstätten mit mehr als 3.000 m² Verkaufsfläche oder mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen, Versammlungsstätten mit Großbühne, mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen oder mit einem Versammlungsraum über 22 m Fluchtniveau, Justizanstalten sowie sonstige Sondergebäude, auf die die Richtlinie nicht passt. Welche Ausgabe der Richtlinie gilt, sagt die Verordnung des Landes.

OIB‑Richtlinie 2, Punkt 11 (Ausgabe Mai 2023)

Wer ein Brandschutzkonzept erstellt

Wer Pläne, Berechnungen und Gutachten zum Brandschutz erstellen darf, regelt in Österreich das Berufsrecht des Bundes: Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker im Rahmen ihrer Befugnis, Ingenieurbüros und Baumeister. Eine eigene Regel des Landes dazu hat nur Tirol.

§ 3 ZTG 2019; §§ 99 und 134 GewO 1994

Was amtlich kostet

Amtlich kostet das Bauverfahren die Eingabengebühr von 21 € je Eingabe und die Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung, die jedes Land anders bemisst. Das Honorar für ein Brandschutzkonzept vereinbart das Büro.

§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG; Verwaltungsabgaben-Verordnung des Landes

Beispiele aus den Bundesländern

Angenommen, in allen Beispielen: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei oberirdischen Geschoßen zu je 100 m² (zusammen 200 m² Bruttogeschoßfläche), ohne Keller und ohne ausgebautes Dachgeschoß; 100 m² bebaute Fläche, 160 m² Nutzfläche, 600 m³ umbauter Raum bzw. Baumasse, Baukosten 500.000 €, nicht gefördert; Bewilligungsverfahren mit mündlicher Verhandlung.

Burgenland: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    Post 14 lit. a der Bgld. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014
    139,20 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen160,20 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Kärnten: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    Tarif B Z 1 der Kärntner Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2024
    136,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen157,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Niederösterreich: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    Tarif B V Post 29 der NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973
    100,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen121,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Oberösterreich: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    Anlage 1 TP 8 der Oö. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012
    104,60 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen125,60 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Salzburg: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    TP (Tarifpost) 24 Z 1 der Sbg. Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2023
    219,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen240,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Steiermark: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    TP 11 und § 1 Abs. 2 der Stmk. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012
    120,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen141,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Tirol: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    TP 9 der Tiroler Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2025
    360,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen381,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Vorarlberg: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    TP 14 des Tarifs der Vbg. Verwaltungsabgabenverordnung
    500,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen521,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Wien: Verwaltungsabgabe der Baubewilligung

  • Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung
    Tarif I B IV Post 47 der Wiener Verordnung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren
    90,00 €
  • Eingabengebühr (Bund)
    § 14 TP 6 Abs. 1 GebG
    21,00 €

Feste Posten zusammen111,00 €

Die Posten ohne Betrag hängen vom Einzelfall ab und sind nicht in der Summe.

Gemeinden können eigene Tarife haben; Kommissionsgebühren je halbe Stunde der Verhandlung kommen dazu.

Was in den Bundesländern gilt

Burgenland

Im Burgenland gelten die OIB‑Richtlinien in der Fassung 2019, als Anlagen der Bauverordnung 2008.

§ 36 Bgld. BauVO 2008

Kärnten

In Kärnten gelten die OIB‑Richtlinien in der Ausgabe Mai 2023.

§ 1 K‑BTV 2024

Niederösterreich

In Niederösterreich gelten die OIB‑Richtlinien 1 bis 6 in der Ausgabe Mai 2023, als Anlagen der NÖ (Niederösterreich) Bautechnikverordnung 2014.

§ 3 NÖ BTV 2014

Oberösterreich

In Oberösterreich gelten die Brandschutz-Richtlinien des OIB in der Ausgabe Mai 2023.

§ 2 Oö. BauTV 2013

Salzburg

In Salzburg gelten die OIB‑Richtlinien in der Ausgabe Mai 2023, mit Sonderregelungen des Landes beim Brandschutz.

§ 1 S.BTV 2025

Steiermark

In der Steiermark gelten die OIB‑Richtlinien in der Ausgabe April 2019.

§ 1 StBTV 2020

Tirol

In Tirol sind die OIB‑Richtlinien in der Ausgabe Mai 2023 für verbindlich erklärt.

§ 43 TBV

Tirol: Brandschutz-Sachverständige

In Tirol muss die Baubehörde in bestimmten Fällen einen brandschutztechnischen Sachverständigen beiziehen, etwa bei Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen oder mehr als zwei unterirdischen Geschoßen, bei wesentlichen Abweichungen und wenn ein Brandschutzkonzept vorzulegen ist. Wer das sein darf, zählt das Gesetz abschließend auf, darunter Ziviltechniker, Ingenieurbüros und Baumeister im Rahmen ihrer Befugnis.

§ 32 Abs. 6 und 11 TBO 2022

Vorarlberg

In Vorarlberg gelten die Brandschutz-Richtlinien des OIB in der Ausgabe April 2019.

§ 11 Vbg. BTV

Wien

In Wien gilt die Wiener Bautechnikverordnung 2023, in Kraft seit 23.02.2024. Sie erklärt die OIB‑Richtlinien in ihren Anlagen für maßgeblich.

§ 1 WBTV 2023

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde.

Stand: . Brandschutz in Deutschland

Häufige Fragen

Wann braucht man in Österreich ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept verlangt die OIB‑Richtlinie 2 für Sondergebäude: Verkaufsstätten mit mehr als 3.000 m² Verkaufsfläche oder mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen, Versammlungsstätten mit Großbühne, mit mehr als drei offen verbundenen Geschoßen oder mit einem Versammlungsraum über 22 m Fluchtniveau, Justizanstalten sowie sonstige Sondergebäude, auf die die Richtlinie nicht passt. Welche Ausgabe der Richtlinie gilt, sagt die Verordnung des Landes.

OIB‑Richtlinie 2, Punkt 11 (Ausgabe Mai 2023)

Was gilt in Tirol für das Brandschutzkonzept?

In Tirol muss die Baubehörde in bestimmten Fällen einen brandschutztechnischen Sachverständigen beiziehen, etwa bei Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen oder mehr als zwei unterirdischen Geschoßen, bei wesentlichen Abweichungen und wenn ein Brandschutzkonzept vorzulegen ist. Wer das sein darf, zählt das Gesetz abschließend auf, darunter Ziviltechniker, Ingenieurbüros und Baumeister im Rahmen ihrer Befugnis.

§ 32 Abs. 6 und 11 TBO 2022

Was kostet eine Baubewilligung in Österreich?

Amtlich kostet das Bauverfahren die Eingabengebühr von 21 € je Eingabe und die Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung, die jedes Land anders bemisst. Das Honorar für ein Brandschutzkonzept vereinbart das Büro. Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen je nach Bundesland zwischen 111,00 € und 521,00 € an festen amtlichen Posten zusammen.

§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG; Verwaltungsabgaben-Verordnung des Landes

Was kostet eine Baubewilligung im Burgenland?

Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen im Burgenland 160,20 € an festen amtlichen Posten zusammen: Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung 139,20 €, Eingabengebühr (Bund) 21,00 €. Die Annahmen stehen bei den Beispielen.

Post 14 lit. a der Bgld. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014; § 14 TP 6 Abs. 1 GebG

Was kostet eine Baubewilligung in Niederösterreich?

Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen in Niederösterreich 121,00 € an festen amtlichen Posten zusammen: Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung 100,00 €, Eingabengebühr (Bund) 21,00 €. Die Annahmen stehen bei den Beispielen.

Tarif B V Post 29 der NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973; § 14 TP 6 Abs. 1 GebG

Was kostet eine Baubewilligung in der Steiermark?

Im Rechenbeispiel dieser Seite kommen in der Steiermark 141,00 € an festen amtlichen Posten zusammen: Verwaltungsabgabe für die Baubewilligung 120,00 €, Eingabengebühr (Bund) 21,00 €. Die Annahmen stehen bei den Beispielen.

TP 11 und § 1 Abs. 2 der Stmk. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012; § 14 TP 6 Abs. 1 GebG

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