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Für Brandschutzplanung

Die Einordnung steht, bevor Sie zum Hörer greifen

ANNA fragt ab, was Sie für Angebot und Konzept brauchen, und rechnet daraus die bauordnungsrechtliche Einordnung, heute in 5 von 16 Bundesländern. Jede Aussage mit der Rechtsgrundlage aus der Landesbauordnung.

Neue AnfrageBrandschutznachweis

»Wir bauen ein Bürogebäude zum Hotel um. …«

Ort
München, Bayern
Gebäude
Höhe 18 m · 12 Nutzungseinheiten · insgesamt 2.400 m² · nicht freistehend

Einordnung

Gebäudeklasse 5 nach Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 5

Sonderbau: Nr. 9 Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Betten (Art. 2 Abs. 4 BayBO Nr. 9)
Prüfpflicht: ja (Art. 62b Abs. 2 BayBO)

Einordnung heute in 5 von 16 Bundesländern

Kosten
Nach Aufwand. Keine erfundene Zahl.
Kontakt
Erika Muster, Muster Hotelbetriebe GmbH
  • Anfrageblatt
  • Einordnung
  • Tabelle
  • Kontakt
Beispiel aus der Vorführung

Kurz gesagt

ANNA ist ein Anfrageformular für die Website von Brandschutzplanern, ein Angebot der Fuchs Coaching GmbH. Aus Höhe, Nutzungseinheiten und Fläche ordnet ANNA das Gebäude ein, heute in 5 von 16 Bundesländern: Gebäudeklasse, Sonderbau und Prüfpflicht mit Rechtsgrundlage. In jedem Land kommt die Anfrage vollständig an. Kosten: Büro 249 €, Büro Plus 499 € netto im Monat, Free kostenlos. Im Jahrespaket 199 € bzw. 399 €, 20 % günstiger. 30 Tage Test ohne Zahlungsdaten.

Was ANNA für Brandschutzplaner mitbringt

Gebaut für Brandschutz, nicht für alles.

Gebäudeklasse, gerechnetheute in 5 von 16 Bundesländern

Aus Höhe, Zahl der Nutzungseinheiten und ihrer Brutto-Grundfläche ergibt sich die Gebäudeklasse 1 bis 5. ANNA rechnet sie und nennt die Rechtsgrundlage aus der Landesbauordnung dazu.

Sonderbau, geprüftheute in 5 von 16 Bundesländern

Der Katalog des Landes wird Punkt für Punkt geprüft: Betten, Gastplätze, Verkaufsfläche, Personenzahl, Lagerguthöhe. Im Ergebnis steht die Nummer des Tatbestands, nicht nur ein Ja.

Prüfpflicht und Prüfwegheute in 5 von 16 Bundesländern

Sonderbau, Mittel- und Großgarage oder Gebäudeklasse 5: Dann wird geprüft. ANNA sagt, ob und durch wen, und wer den Nachweis erstellen darf.

Das Einordnungskapitel als Word‑Dateiheute in 5 von 16 Bundesländern

Objekt, Bauherr, Gebäudeklasse mit Herleitung, Sonderbau mit Rechtsgrundlage und Fassungsdatum. Was in der Anfrage fehlte, steht sichtbar als Lücke darin, nicht verschwiegen.

Grundrisse gleich mit

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und vorhandene Genehmigungsunterlagen kommen mit der Anfrage, als PDF, JPG, PNG, DWG oder DXF bis 15 MB je Datei und 20 MB je Anfrage, größere Pläne als Link zu Ihrer Ablage. Ohne zweite Mail, ohne Nachfordern.

Fassung und Stichtagheute in 5 von 16 Bundesländern

Jede Aussage nennt die Fassung, auf der sie beruht, mit Datum. ANNA kennt die Stichtage, zu denen Werte fortgeschrieben werden, und meldet, wenn einer verstreicht. Ein Konzept mit der falschen Fassung ist angreifbar.

Die eigentliche Frage

Nicht »Was kostet das?«, sondern »Brauche ich das?«

Wer bei Ihnen anruft, weiß meistens nicht, ob sein Vorhaben überhaupt einen Brandschutznachweis braucht, ob es ein Sonderbau ist und wer den Nachweis erstellen darf. Genau daran scheitert das Gespräch, bevor es beginnt.

Die Antwort steht im Gesetz und ist eine Rechenaufgabe: Höhe, Nutzungseinheiten, Fläche, Nutzungsart. ANNA stellt diese Fragen in einer Sprache, die ein Bauherr versteht, und erklärt die Tücken. »Höhe« heißt im Bauordnungsrecht nicht Firsthöhe und nicht Traufhöhe, sondern die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.

Über das Honorar sagt ANNA nichts, was nicht von Ihnen kommt. Brandschutzplanung steht nicht in der Honorarordnung; jede Zahl ohne Ihre Preise wäre geraten. Was Sie im Konto hinterlegen, rechnet ANNA aus, und keinen Cent mehr.

Ein Beispiel

Ein Montagmorgen mit ANNA.

Wie eine Anfrage durchs Büro läuft, vom Postfach bis zum Rückruf.

  1. Sonntagabend

    Ein Betreiber hat nach der Brandverhütungsschau einen Bescheid auf dem Tisch. Er sucht ein Büro, findet Ihre Seite und beschreibt in eigenen Worten, worum es geht. Dann trägt er ein, was er weiß: Nutzung, Höhe, Einheiten, Fläche. Was er nicht weiß, darf er offen lassen.

  2. Sofort danach

    Er sieht, woran er ist: Sonderbau nach dem Katalog seines Landes, Gebäudeklasse 4, Nachweis erforderlich und prüfpflichtig. Mit der Rechtsgrundlage daneben. Er lädt seine Grundrisse hoch und schickt ab.

  3. Montag, Büroöffnung

    In Ihrem Postfach liegt eine Mail mit Vorgangsnummer, den Plänen im Anhang und dem Einordnungskapitel als Word‑Datei. Darin steht, was in jedem Projekt am Anfang steht, und zwar mit Rechtsgrundlage und Fassungsdatum.

  4. Danach

    Sie rufen zurück und sprechen über den Umfang, nicht über die Frage, wie hoch das Gebäude eigentlich ist. Was in der Anfrage fehlte, steht als Liste am Ende des Anfrageblatts.

Ihr Land

Sechzehn Bauordnungen. Eine Anfrage in jedem Land.

Gebäudeklassen, Sonderbaukatalog und Prüfpflicht stehen in der Bauordnung Ihres Landes, und die Schwellenwerte weichen voneinander ab. ANNA kennt die Bauordnungen heute in 5 von 16 Bundesländern. Dort rechnet ANNA nach der geltenden Fassung und nennt sie in jeder Auskunft.

Ist ein Land noch nicht dabei, sagt ANNA das und kommt trotzdem an: mit Adresse, Nutzung und Kontakt, nur ohne Einordnung. Lieber ein ehrlicher Hinweis als eine falsche Gebäudeklasse, denn an ihr hängt die Frage, ob überhaupt ein Nachweis nötig ist.

Welche Länder ANNA für diese Branche rechnet, steht in der Anfrage selbst, an der Stelle, an der es zählt. Wie ernst ANNA Landesrecht nimmt, zeigt die Länderübersicht der Vermessung: dieselbe Machart, nur für die Gebührenordnungen, die dort gelten.

Was sich ändert

  • Brandenburg

    Am 01.01.2027 treten weitere Änderungen der Brandenburgischen Bauordnung in Kraft, auch bei der Prüfung des Brandschutznachweises.

    Artikel 1 und 3 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I/26, Nr. 20); Hinweis auf bravors (gelesen 27.09.2026)
  • Sachsen

    Am 01.01.2027 löst ein neues Sächsisches Kostenverzeichnis das bisherige ab; die Gebühren für die Bauaufsicht und die Prüfung können sich dann ändern.

    10. SächsKVZ (revosax.sachsen.de/vorschrift/19330), Fassung gültig bis 31.12.2026; zukünftige Fassung ab 01.01.2027 (revosax 19330.6, gelesen 05.10.2026)
  • Brandenburg

    Am 14.01.2027 ändert sich in der Brandenburgischen Bauordnung ein Verweis auf eine Verordnung der Europäischen Union; für die Einordnung von Gebäuden hat das keine Folgen.

    Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I/26, Nr. 20, S. 22)
  • Berlin

    Am 20.01.2027 tritt eine Änderung der Bauordnung für Berlin in Kraft.

    gesetze.berlin.de, Gesamtausgabe BauO Bln gilt in dieser Fassung seit 23.07.2026 (eine Änderung ist ab 20.01.2027 angekündigt) (gelesen 26.09.2026)

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