Was ANNA in Ihrem Land kann
Die Anfrage kommt in jedem Land an. In der Vermessung zeigt ANNA die voraussichtliche Gebühr heute in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen und findet das Grundstück in 11 Ländern automatisch. Im Brandschutz und für Prüfsachverständige rechnet sie nach dem Recht des Landes.
Die Anfrage kommt in jedem Land an. In der Vermessung zeigt ANNA die voraussichtliche Gebühr heute in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen und findet das Grundstück in 11 Ländern automatisch. Im Brandschutz und für Prüfsachverständige rechnet sie nach dem Recht des Landes.
Die Anfrage kommt in jedem Land an. Die voraussichtliche Gebühr zeigt ANNA heute in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, das Grundstück findet sie in 11 Ländern von allein.
Die Anfrage kommt in jedem Land vollständig an, mit allen Angaben zum Gebäude. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen steht die Einordnung nach Landesbauordnung schon dabei: Gebäudeklasse, Sonderbau und Prüfpflicht, mit der Rechtsgrundlage.
Die Anfrage kommt in jedem Land vollständig an. In Brandenburg steht die Prüfgebühr nach der Gebührenordnung des Landes schon darin. Wo es keine gibt, sagt das Formular dem Interessenten, warum.
Kurz gesagt
Die Anfrage kommt in allen 16 Bundesländern an. Vermessungsgebühr: heute in 15 von 16 Bundesländern. Flurstück automatisch: heute in 11 von 16 Bundesländern. Einordnung nach Landesbauordnung: heute in 5 von 16 Bundesländern. Prüfgebühr für Prüfsachverständige: heute in Brandenburg.
Karte
Ländergrenzen: © GeoBasis‑DE / BKG (2026), VG2500, Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0, Daten vereinfacht
- Alles automatischDer Interessent sieht Flurstück, Fläche und die voraussichtliche Gebühr
- Teilweise automatischFlurstück und Fläche kommen von allein. Die Gebühr rechnet ANNA für Grenze und Teilung, noch nicht für jede Leistung.
- Anfrage möglichDer Interessent gibt die Adresse an und trägt das Flurstück selbst ein
- Für freie LeistungenHoheitlich vermessen hier die staatlichen Ämter, ANNA nimmt Anfragen für Ihre freien Leistungen auf
- Einordnung mit der Rechtsgrundlage dazuGebäudeklasse, Sonderbau und Prüfpflicht stehen in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage aus dem Landesrecht
- Teilweise vorhandenEin Teil der Einordnung steht zur Verfügung
- Kommt als NächstesDie Bauordnung dieses Landes ist noch nicht eingearbeitet. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
- Nicht vorgesehenHier ist die Einordnung nicht vorgesehen
- Prüfgebühr mit der Rechtsgrundlage dazuDie Prüfgebühr steht in der Anfrage, gerechnet nach der Gebührenordnung des Landes
- Auskunft statt BetragEine Gebührenordnung zum Vorausrechnen liegt hier nicht vor. Das Formular sagt dem Interessenten, wie abgerechnet wird
- Kommt als NächstesDie Gebührenordnung dieses Landes ist noch nicht eingearbeitet. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
- System gibt es hier nichtIn diesem Land besteht kein Prüfsachverständigen-System für den Brandschutz
Baden-WürttembergAlles automatisch
Vermessungskosten in Baden-Württemberg
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Gebührenverordnung MLW Baden-Württemberg (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen), Gebührenverzeichnis Nr. 19, Fassung vom 01.03.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
BayernFür freie Leistungen
- Was der Interessent sieht
- Er gibt die Adresse an und trägt das Flurstück selbst ein
- Voraussichtliche Gebühr
- Für hoheitliche Vermessung hier nicht vorgesehen
- Gerechnet wird nach
- Ihren eigenen Preisen für freie Leistungen
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Nur die staatlichen Ämter. ÖbVI (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) gibt es in diesem Land nicht
BerlinAlles automatisch
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- ÖbVI-Vergütungsordnung Berlin (ÖbVIVergO), Kostenverzeichnis Nummern 1 bis 3 mit Kostentabellen 1 und 2, Fassung vom 14.08.2025
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
BrandenburgAlles automatisch
Vermessungskosten in Brandenburg
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung, VermGebO), Anlage Gebührentarif, Tarifstellen 3.1 und 3.3, Fassung vom 01.01.2026
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
BremenAlles automatisch
- Was der Interessent sieht
- Er gibt die Adresse an und trägt das Flurstück selbst ein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen Bremen (VermWertKostV), Kostenverzeichnis Anlage 1 Tz. 21 und 22, Fassung vom 01.01.2026
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
HamburgTeilweise automatisch
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, für Grenze und Teilung; für die übrigen Leistungen nennt sie das Büro
- Gerechnet wird nach
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm), Anlage Nummern 7, 8 und 10, Fassung vom 01.01.2026
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
HessenAlles automatisch
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hessen (VwKostO‑MWVW), Kostenverzeichnis Nr. 711 mit Anlage 2, Fassung vom 11.12.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
Mecklenburg-VorpommernAlles automatisch
Vermessungskosten in Mecklenburg-Vorpommern
- Was der Interessent sieht
- Er gibt die Adresse an und trägt das Flurstück selbst ein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M‑V), Gebührentarif Tarifstellen 10 bis 14, Fassung vom 23.05.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
NiedersachsenAlles automatisch
Vermessungskosten in Niedersachsen
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen Niedersachsen (KOVerm), Gebührenverzeichnis Anlage 1, Nummern 9 und 10, Fassung vom 09.06.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
Nordrhein-WestfalenAlles automatisch
Vermessungskosten in Nordrhein-Westfalen
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW), Kostentarif Tarifstellen 1 und 2, Fassung vom 01.01.2026
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
Rheinland‑PfalzTeilweise automatisch
Vermessungskosten in Rheinland‑Pfalz
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, für Grenze und Teilung; für die übrigen Leistungen nennt sie das Büro
- Gerechnet wird nach
- Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis, VermGebV RP 2022), Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10 und 17.1 mit Gebührenstaffel I, Fassung vom 15.05.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
SaarlandAlles automatisch
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Besonderes Gebührenverzeichnis Vermessung Saarland (GebVerzVerm), Nummern 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.5 mit den Staffeln 2 und 3, Fassung vom 09.06.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
SachsenAlles automatisch
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO), Anlage 1 Tarifstellen 2, 3, 4, 6, 9 und 12 mit Anlage 2 Tabellen 1 bis 4, Fassung vom 01.05.2023
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
Sachsen‑AnhaltAlles automatisch
Vermessungskosten in Sachsen‑Anhalt
- Was der Interessent sieht
- Er gibt die Adresse an und trägt das Flurstück selbst ein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen Sachsen‑Anhalt (VermKostVO), Gebührentarif Tarifstellen 12 und 13, Fassung vom 12.09.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
Schleswig-HolsteinAlles automatisch
Vermessungskosten in Schleswig-Holstein
- Was der Interessent sieht
- Er gibt die Adresse an und trägt das Flurstück selbst ein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Schleswig-Holstein (VergVO‑ÖbVI) mit dem Gebührentarif der VermGebVO (Vermessungsgebührenverordnung), Tarifstellen 10, 12, 13 und 15, Fassung vom 01.02.2025
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
ThüringenAlles automatisch
Vermessungskosten in Thüringen
- Was der Interessent sieht
- ANNA erkennt Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche von allein
- Voraussichtliche Gebühr
- Steht in der Anfrage, bevor er absendet
- Gerechnet wird nach
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm), Verwaltungskostenverzeichnis Nummern 6 bis 8, Staffeln A, B und D, Fassung vom 01.08.2024
- Hoheitlich vermessen dürfen
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros
- Zuletzt auf Änderungen geprüft
- 18.10.2026
Baden-WürttembergKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
- Geprüft
- Fassung vom 16.03.2026, amtlich gegengelesen
Baden-WürttembergSystem gibt es hier nicht
- Was ANNA hier kann
- In diesem Land prüft die Behörde selbst
- Warum
- In Baden-Württemberg gibt es kein Prüfsachverständigen-System für den Brandschutz. Den Brandschutz prüft grundsätzlich die Baurechtsbehörde selbst über Bauverständige. Rechtsgrundlage: Nr. 2.1 VwV Brandschutzprüfung i. V. m. § 46 Abs. 4 LBO (Fassung vom 16.03.2026).
- Geprüft
- Fassung vom 16.03.2026, amtlich gegengelesen
BayernEinordnung mit der Rechtsgrundlage dazu
Mein Gebäude in Bayern einordnen
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung steht in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage dazu
- Geprüft
- Fassung vom 01.05.2026, amtlich gegengelesen
BayernAuskunft statt Betrag
Wer in Bayern den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Kein Betrag zum Vorausrechnen. Das Formular sagt dem Interessenten, warum
- Warum
- In Bayern rechnet der Prüfsachverständige nach Zeitaufwand ab, deshalb lässt sich die Gebühr nicht vorab ausrechnen. Wer die Prüfung beauftragt, hängt vom Vorhaben ab.
- Geprüft
- Fassung vom 01.05.2026, amtlich gegengelesen
BerlinEinordnung mit der Rechtsgrundlage dazu
Mein Gebäude in Berlin einordnen
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung steht in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage dazu
- Warum
- In Berlin muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 geprüft werden. Die Prüfung macht eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz; beauftragt wird sie von der Bauherrin oder dem Bauherrn oder über die Bauaufsichtsbehörde. Dazu gehört auch die Kontrolle auf der Baustelle. In allen anderen Fällen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.
- Geprüft
- Fassung vom 23.07.2026, amtlich gegengelesen
BerlinAuskunft statt Betrag
- Was ANNA hier kann
- Kein Betrag zum Vorausrechnen. Das Formular sagt dem Interessenten, warum
- Warum
- In Berlin prüft die Bauaufsichtsbehörde den Standsicherheitsnachweis (Gebäudeklassen 4 und 5 sowie nach Kriterienkatalog). Den Brandschutznachweis prüft eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz (Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, Gebäudeklassen 4 und 5). Eine Gebührenordnung zum Vorausrechnen kennt ANNA hier noch nicht; die Kosten nennt Ihnen das Prüfbüro.
- Geprüft
- Fassung vom 23.07.2026, amtlich gegengelesen
BrandenburgEinordnung mit der Rechtsgrundlage dazu
Mein Gebäude in Brandenburg einordnen
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung steht in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage dazu
- Geprüft
- Fassung vom 30.06.2026, amtlich gegengelesen
BrandenburgPrüfgebühr mit der Rechtsgrundlage dazu
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr steht in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage dazu
- Geprüft
- Fassung vom 30.06.2026, amtlich gegengelesen
BremenKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
BremenKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
HamburgKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
HamburgSystem gibt es hier nicht
- Was ANNA hier kann
- In diesem Land prüft die Behörde selbst
- Warum
- In Hamburg gibt es kein Prüfsachverständigen-System für den Brandschutz. Den Brandschutznachweis prüft die Bauaufsichtsbehörde selbst; die Feuerwehr gibt dazu nur fachliche Stellungnahmen ab. Rechtsgrundlage: § 66 Abs. 3 HBauO; Bauprüfdienst BPD 2024‑1 (Beteiligung der Feuerwehr).
HessenKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
HessenKommt als Nächstes
Wer in Hessen den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Mecklenburg-VorpommernKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Mecklenburg-VorpommernKommt als Nächstes
Wer in Mecklenburg-Vorpommern den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
NiedersachsenKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
NiedersachsenKommt als Nächstes
Wer in Niedersachsen den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Nordrhein-WestfalenEinordnung mit der Rechtsgrundlage dazu
Mein Gebäude in Nordrhein-Westfalen einordnen
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung steht in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage dazu
- Warum
- Nordrhein-Westfalen unterscheidet seit dem 1. September 2026 zwischen Sonderbauten (§ 50 Abs. 1) und Großen Sonderbauten (§ 50 Abs. 2). ANNA erkennt die Großen Sonderbauten am Katalog; ob ein anderes Vorhaben ein Sonderbau ist, entscheidet das Büro.
- Geprüft
- Fassung vom 01.09.2026, amtlich gegengelesen
Nordrhein-WestfalenAuskunft statt Betrag
Wer in Nordrhein-Westfalen den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Kein Betrag zum Vorausrechnen. Das Formular sagt dem Interessenten, warum
- Warum
- In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. September 2026 ein neues Verfahren: Prüfsachverständige bescheinigen den Standsicherheitsnachweis und bei Gebäudeklasse 4 und 5 ohne Sonderbau auch den Brandschutz; Sonderbauten und Großgaragen prüft die Bauaufsichtsbehörde mit Prüfingenieur. Welche Gebührenregelung für Prüfsachverständige gilt, ist noch nicht amtlich belegt. Deshalb rechnet ANNA hier keine Gebühr vor.
- Geprüft
- Fassung vom 01.09.2026, amtlich gegengelesen
Rheinland‑PfalzKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Rheinland‑PfalzKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
SaarlandKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
SaarlandKommt als Nächstes
Wer im Saarland den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
SachsenEinordnung mit der Rechtsgrundlage dazu
Mein Gebäude in Sachsen einordnen
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung steht in der Anfrage, mit der Rechtsgrundlage dazu
- Geprüft
- Fassung vom 19.03.2024, amtlich gegengelesen
SachsenAuskunft statt Betrag
- Was ANNA hier kann
- Kein Betrag zum Vorausrechnen. Das Formular sagt dem Interessenten, warum
- Warum
- Die Prüfung erfolgt bauaufsichtlich; eine Gebührenordnung zum Vorausrechnen liegt hier nicht vor.
- Geprüft
- Fassung vom 19.03.2024, amtlich gegengelesen
Sachsen‑AnhaltKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Sachsen‑AnhaltKommt als Nächstes
Wer in Sachsen‑Anhalt den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Schleswig-HolsteinKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Schleswig-HolsteinKommt als Nächstes
Wer in Schleswig-Holstein den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
ThüringenKommt als Nächstes
- Was ANNA hier kann
- Die Einordnung ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
ThüringenKommt als Nächstes
Wer in Thüringen den Prüfer beauftragt
- Was ANNA hier kann
- Die Prüfgebühr ergänzen wir als Nächstes. Die Anfrage kommt trotzdem vollständig an
Stand: . Kommt ein Land dazu, steht es hier automatisch.
Vermessung: der Stand im Überblick.
Was ANNA im Brandschutz und für Prüfsachverständige je Land kann, zeigt die Karte: Wählen Sie dort »Brandschutz« oder »Prüfsachverständige«.
| Land | Freie Büros (ÖbVI) | Flurstück automatisch | Gebühr für Interessenten | Berechnet nach |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ja | ja | Gebührenverordnung MLW Baden-Württemberg, Gebührenverzeichnis Nr. 19, Fassung vom 01.03.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Bayern | nein, staatliche Ämter | nein, von Hand | Ihren eigenen Preisen für freie Leistungen | Nur die staatlichen Ämter. ÖbVI gibt es in diesem Land nicht |
| Berlin | ja | ja | ÖbVI-Vergütungsordnung Berlin (ÖbVIVergO), Kostenverzeichnis Nummern 1 bis 3 mit Kostentabellen 1 und 2, Fassung vom 14.08.2025 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Brandenburg | ja | ja | Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung, VermGebO), Anlage Gebührentarif, Tarifstellen 3.1 und 3.3, Fassung vom 01.01.2026 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Bremen | ja | nein, von Hand | Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen Bremen (VermWertKostV), Kostenverzeichnis Anlage 1 Tz. 21 und 22, Fassung vom 01.01.2026 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Hamburg | ja | ja | Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm), Anlage Nummern 7, 8 und 10, Fassung vom 01.01.2026 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Hessen | ja | ja | Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hessen (VwKostO‑MWVW), Kostenverzeichnis Nr. 711 mit Anlage 2, Fassung vom 11.12.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Mecklenburg-Vorpommern | ja | nein, von Hand | Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M‑V), Gebührentarif Tarifstellen 10 bis 14, Fassung vom 23.05.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Niedersachsen | ja | ja | Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen Niedersachsen (KOVerm), Gebührenverzeichnis Anlage 1, Nummern 9 und 10, Fassung vom 09.06.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Nordrhein-Westfalen | ja | ja | Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW), Kostentarif Tarifstellen 1 und 2, Fassung vom 01.01.2026 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Rheinland‑Pfalz | ja | ja | Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis, VermGebV RP 2022), Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10 und 17.1 mit Gebührenstaffel I, Fassung vom 15.05.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Saarland | ja | ja | Besonderes Gebührenverzeichnis Vermessung Saarland (GebVerzVerm), Nummern 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.5 mit den Staffeln 2 und 3, Fassung vom 09.06.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Sachsen | ja | ja | Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO), Anlage 1 Tarifstellen 2, 3, 4, 6, 9 und 12 mit Anlage 2 Tabellen 1 bis 4, Fassung vom 01.05.2023 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Sachsen‑Anhalt | ja | nein, von Hand | Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen Sachsen‑Anhalt (VermKostVO), Gebührentarif Tarifstellen 12 und 13, Fassung vom 12.09.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Schleswig-Holstein | ja | nein, von Hand | Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Schleswig-Holstein (VergVO‑ÖbVI) mit dem Gebührentarif der VermGebVO, Tarifstellen 10, 12, 13 und 15, Fassung vom 01.02.2025 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
| Thüringen | ja | ja | Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm), Verwaltungskostenverzeichnis Nummern 6 bis 8, Staffeln A, B und D, Fassung vom 01.08.2024 | Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros |
Warum Bayern anders ist.
In Bayern gibt es keine öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Katastervermessungen machen die staatlichen Vermessungsämter. Rechtsgrundlage: Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Art. 12 BayVermKatG. Deshalb zeigt ANNA in Bayern keine amtliche Gebühr.
Für Ingenieurbüros in Bayern nimmt ANNA Anfragen zu freien Leistungen an, zum Beispiel Lageplan oder Absteckung, mit Luftbild und Lage des Grundstücks. Eine eigene Preisauskunft dafür hinterlegen Sie im Büro‑Konto.
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