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Für Vermessungsbüros

Anfragen, mit denen Sie gleich arbeiten können

ANNA fragt ab, was Ihr Büro für Angebot, Vollmacht und Akte braucht.

Neue AnfrageGebäude einmessen

»Wir haben neu gebaut. …«

Grundstück
Flurstück 2453, Gemarkung Schramberg
Fläche
418 m² laut Kataster

Gebühr

1.309,00 € mit Eintragung ins Kataster

Vermessung 1.011,50 € (Nr. 19.6.6 GebVO MLW)
Fortführung 297,50 € (Nr. 19.3.1.1)

Gebäude
Baukosten 400.000 bis 800.000 €
Kontakt
Erika Mustermann, Schramberg
  • Anfrageblatt
  • Tabelle
  • Kontakt
  • Umriss
Beispiel aus der VorführungUmriss: LGL, www.lgl-bw.de (2026), dl‑de/by-2-0, Daten verändert

So läuft es, in drei Schritten

  1. Formularschritt »Wo liegt das Grundstück?«: Adresse eingetippt, Flurstück auf dem Luftbild markiert

    Ihr Kunde tippt seine Adresse. ANNA findet das Flurstück.

  2. Formularschritt »Voraussichtliche Gebühr«: zusammen mit Eintragung ins Kataster ca. 1.309 €, Vermessung 1.011,50 €, Fortführung 297,50 €, Gebäudeaufnahme Nr. 19.6.6

    ANNA rechnet die Gebühr nach Ihrer Gebührenordnung, heute in 15 von 16 Bundesländern.

  3. Formularschritt »Prüfen und absenden«: Gebäude einmessen, Flurstück 135/3, voraussichtliche Gebühr

    Ihr Kunde prüft und sendet ab. Die fertige Anfrage landet in Ihrem Postfach.

Was bei Ihnen ankommt

  • Flurstück, Gemarkung und amtliche Fläche.
  • Die Gebühr mit der Stelle in der Gebührenordnung.
  • Kontakt mit Name, Telefon und E‑Mail.
  • Eigentümer, Rechnungsempfänger und Hinweis auf Miteigentum.
  • Die Vollmacht, unterschrieben oder unterwegs.

Im Anhang

  • Anfrageblatt
  • Tabelle
  • Kontakt
  • Umriss

Dazu weitere Dateien für Ihr Programm.

Die Mail an das Büro: Anliegen, Flurstück auf dem Luftbild mit Quellenvermerk und die voraussichtliche Gebühr

Darauf können Sie sich verlassen

  • 15 von 16BundesländernDie Gebühr nach der Gebührenordnung des Landes ist dabei.
  • 5.000Probe‑Anfragen, jeden TagBevor eine Zahl Ihre Kunden erreicht, rechnen wir jeden Tag mehr als 5.000 Probe‑Anfragen auf zwei unabhängigen Wegen nach. Abweichung: 0 Cent.
  • Nr. 19.6.6 GebVO MLWZum NachschlagenIn jeder Auskunft steht, nach welcher Stelle gerechnet wurde.
Alle Details

Kurz gesagt

ANNA ist ein Anfrageformular für die Website von Vermessungsbüros und ÖbVI, ein Angebot der Fuchs Coaching GmbH. Interessenten finden ihr Grundstück, sehen die voraussichtliche Gebühr nach der Gebührenordnung des Landes, heute in 15 von 16 Bundesländern, und schicken eine Anfrage mit Grundstück, Rechnungsempfänger und Vollmacht.

Was ANNA für ÖbVI mitbringt

Gebaut für Vermessung, nicht für alles.

Hoheitlich und frei getrenntheute in 15 von 16 Bundesländern

Grenze klären, Teilung und Gebäudeeinmessung rechnet ANNA nach der Gebührenordnung. Lageplan, Absteckung und Ingenieurvermessung bleiben freie Leistungen.

Gebühr als Auskunftheute in 15 von 16 Bundesländern

Voraussichtliche Gebühr mit Spanne, Posten und Nummern des Gebührenverzeichnisses. Verbindlich ist allein Ihre Abrechnung, ob Bescheid oder Rechnung.

Flurstück im ALKIS‑Formatheute in 11 von 16 Bundesländern

Flurstückskennzeichen, Gemarkung, Flur, Zähler und Nenner und die amtliche Fläche, jeweils mit Quelle und Abrufzeit.

Das Flurstück fürs CAD

Der Umriss kommt als Datei mit der Anfrage, samt Quellenvermerk, und lässt sich in GIS und in CAD‑Programme mit GeoJSON‑Import einlesen.

Beteiligte vollständig

Antragsteller, Rechnungsempfänger und Hinweis auf Miteigentümer oder Erbengemeinschaft stehen in der Anfrage.

Vorgangsnummer im Betreff

Jede Anfrage hat eine eigene Nummer. Eine Outlook‑Regel sortiert sie in den richtigen Ordner.

Ein Beispiel

Ein Dienstag­morgen mit ANNA.

Wie eine Anfrage durchs Büro läuft, vom Postfach bis zum Rückruf.

  1. Montagabend

    Eine Grundstückseigentümerin will wissen, wo die Grenze zum Nachbarn verläuft. Sie findet Ihre Website, tippt ihre Adresse ein und sieht ihr Flurstück auf dem Luftbild. Die voraussichtliche Gebühr steht daneben, mit Spanne. Sie schickt die Anfrage ab und bekommt sofort eine Bestätigung.

  2. Dienstag, Büroöffnung

    In Ihrem Postfach liegt eine Mail mit Vorgangsnummer. Flurstück, Gemarkung, Fläche und der Rechnungsempfänger stehen schon drin.

  3. Wenige Minuten später

    Das Anfrageblatt liegt in der Akte, die Zeile in Ihrer Liste, der Umriss im CAD. Niemand hat etwas abgetippt.

  4. Danach

    Sie rufen zurück, mit allen Angaben vor sich. Das Gespräch dreht sich um den Termin, nicht um die Frage, welches Grundstück gemeint ist.

Ihr Land

Die Gebühren­ordnung zählt.

Jedes Land hat seine eigene Gebührenordnung und seine eigenen Geodaten. ANNA rechnet je Land nach der geltenden Fassung und nennt sie in jeder Auskunft. Wo eine Gebührenordnung noch vorbereitet wird, kommt die Anfrage trotzdem an, mit Grundstück und ohne Betrag.

Bodenrichtwert mit einem Klick. Wo die Gebühr vom Bodenrichtwert abhängt, öffnet ANNA das amtliche Portal des Landes direkt am Grundstück. Ihr Interessent liest den Wert dort ab und trägt ihn ein, dann wird aus der Spanne eine genauere Zahl. ANNA selbst liest nichts aus. In Sachsen‑Anhalt öffnet sich die Landeskarte, dort gibt man die Adresse selbst ein.

Bald bis zur Rechnung. Wo ANNA die Gebühr schon rechnet, bereitet sie daraus als Nächstes Ihre Rechnungsvorlage vor. Jede Position mit Rechtsgrundlage, nach der Messung mit den tatsächlichen Mengen neu gerechnet, dazu eine Datei für Ihr Rechnungsprogramm. Abrechnen tun weiter Sie. folgt

Was sich ändert

  • Berlin

    Am 01.11.2026 tritt in Berlin eine geänderte Gebührenordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Kraft.

    gesetze.berlin.de, Gesamtausgabe ÖbVIVergO gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt) (gelesen 26.09.2026)

Stand in Ihrem Bundesland

Was eine Vermessung in jedem Land kostet

Für Ihre Rechnungen: E‑Rechnung für Büros.

Sehen Sie, was bei Ihnen ankäme.