ANNA ist an den Vermessungsgebühren gebaut worden: Eine Verordnung nennt die Bemessungsgrundlage, das Verfahren steht in der Verordnung, am Ende kommt ein Betrag heraus, den beide Seiten nachrechnen können. Bei Prüfsachverständigen ist es dieselbe Bauart mit anderen Zahlen.
In Brandenburg steht die Formel in § 2 Abs. 3 Satz 2 der Bauordnungsgebührenordnung. Grundlage ist der anrechenbare Bauwert, und der ergibt sich aus dem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277‑1 mal einem Wert je Kubikmeter, der von der Nutzung abhängt. Eine Kindertageseinrichtung mit 3.000 Kubikmetern kommt so, gerechnet mit der Bauwert‑Tabelle 2025, auf einen Bauwert von 708.000 Euro und auf eine Prüfgebühr von 1.829 Euro. Die Gebühr schließt die Umsatzsteuer ein (§ 1 Abs. 3 BbgBauGebO).
Das ist der ganze Vorgang, und ein Bauherr kann ihn nicht führen, weil er den Rauminhalt nicht kennt und die Nutzungsart nicht zuordnet. ANNA fragt danach in einer Sprache, die er versteht, und zeigt ihm die Zwischenschritte. Was Sie bekommen, ist keine Betragsangabe, sondern ein Rechenweg, den Sie prüfen können.
Bald bis zur Rechnung. Wo ANNA die Gebühr schon rechnet, bereitet sie daraus als Nächstes Ihre Rechnungsvorlage vor. Jede Position mit Rechtsgrundlage, nach der Messung mit den tatsächlichen Mengen neu gerechnet, dazu eine Datei für Ihr Rechnungsprogramm. Abrechnen tun weiter Sie. folgt