Prüfstatik: wer den Prüfingenieur beauftragt
Mal die Bauaufsicht, mal der Bauherr, mal je nach Gebäude: Das regelt jedes Land selbst. Hier stehen die Länder nebeneinander, die schon belegt sind, jede Angabe mit Fundstelle, aus dem geltenden Landesrecht.
In 7 von 11 Ländern, die hier schon stehen, beauftragt die Bauaufsicht den Prüfingenieur für Standsicherheit.
Sonst beauftragt ihn der Bauherr, oder es hängt am Gebäude. 4 weitere Länder ergänzen wir als Nächstes.
Ländergrenzen: © GeoBasis‑DE / BKG (2026), VG2500, Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0, Daten vereinfacht
- Die Bauaufsicht beauftragt (7)Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- Der Bauherr beauftragt (1)Nordrhein-Westfalen
- Hängt am Gebäude (3)Bayern, Hessen, Saarland
- Ergänzen wir als Nächstes (4)Berlin, Brandenburg, Rheinland‑Pfalz, Sachsen
- Nicht Teil dieses Vergleichs (1)Baden-Württemberg
Je Land
| Land | Wer beauftragt: Brandschutz | Wer beauftragt: Standsicherheit | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Bayern | der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder BauamtArt. 62b Abs. 2 BayBO | bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO, § 2 Abs. 1 PrüfVBau | In Bayern rechnet der Prüfsachverständige für Brandschutz nach Zeitaufwand ab.§ 35 i. V. m. § 31 Abs. 5 PrüfVBau |
| Brandenburg | ergänzen wir als Nächstes | ergänzen wir als Nächstes | Prüfung des Brandschutznachweises: 2.591,86 € im BeispielBrandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO) |
| Bremen | das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 4 BremPPV | das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 4 BremPPV | |
| Hamburg | ergänzen wir als Nächstes | das Bauamt§ 2 Abs. 1 PPVO Hamburg | |
| Hessen | bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 HBO | bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HBO | |
| Mecklenburg-Vorpommern | das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V | das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V | |
| Niedersachsen | das Bauamt§ 2 Abs. 2 NBauPrüfVO | das Bauamt§ 2 Abs. 1 NBauPrüfVO | |
| Nordrhein-Westfalen | bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018 | der Bauherr§ 68 Abs. 3 BauO NRW 2018 | |
| Saarland | der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt§ 67 Abs. 4 Satz 2 LBO Saarland | der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt§ 67 Abs. 4 Satz 1 LBO Saarland | |
| Sachsen | ergänzen wir als Nächstes | ergänzen wir als Nächstes | |
| Sachsen‑Anhalt | das Bauamt§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt | das Bauamt§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt | |
| Schleswig-Holstein | das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 PPVO Schleswig-Holstein | das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 PPVO Schleswig-Holstein | |
| Thüringen | das Bauamt, bei Freistellung auch Sie selbst§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO | das Bauamt, bei Freistellung auch Sie selbst§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO |
Berlin: Muss der Brandschutznachweis geprüft werden, berechnet die Prüfingenieurin oder der Prüfingenieur eine Gebühr nach einer festen Tabelle. Sie richtet sich nach dem Rauminhalt des Gebäudes und seiner Nutzung und beträgt mindestens 500 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Für ein Mehrfamilienhaus mit 4.000 Kubikmetern sind es etwa 2.100 Euro. Kommen später Änderungen dazu, kann bis zur gleichen Summe noch einmal Gebühr anfallen.
§ 27, § 28 Abs. 1 und § 33 BauPrüfV mit Anlagen 1 und 3; Tabelle der fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte (ABl. Nr. 27/2026, S. 1712)
Diese Länder ergänzen wir als Nächstes: Berlin, Brandenburg, Rheinland‑Pfalz, Sachsen. Bis dahin gibt Ihnen die Bauaufsicht vor Ort Auskunft. Nicht Teil dieses Vergleichs: Baden-Württemberg.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Verlinkt sind die Länder mit eigener Seite.
Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern