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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Berlin kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Berlin, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Berlin2.926,23 €4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach ÖbVIVergO (ÖbVI-Vergütungsordnung Berlin) in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

Was in Berlin gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: ÖbVI-Vergütungsordnung Berlin (ÖbVIVergO), Kostenverzeichnis Nummern 1 bis 3 mit Kostentabellen 1 und 2. Fassung vom 14.08.2025

ÖbVIVergO

ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel2.926,23 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (3 Posten)
  • Grenzherstellung nach Länge
    114 m, Bodenrichtwert 130 €/m² (§ 4 Abs. 1) (Nummer 2.1, Kostentabelle 1)
    2.005,00 €
  • Grenzpunkte
    4 × 63 € (Nummer 2.2)
    252,00 €
  • Vermessung, netto2.257,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer428,83 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer2.685,83 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Übernahme der Unterlagen durch den Bezirk, 4 Grenzpunkte (VermGebO Tarifstelle 2006 b); Gebühr des Bezirks, ohne Umsatzsteuer
    240,40 €
  • Zusammen2.926,23 €

Nicht enthalten

  • Anschluss an das Lagebezugssystem mit temporären Anschlusspunkten (276 €, Nummern 1.1.4, 2.3, 3.2)
  • Sonderkosten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 7)
  • Aufwendungen für Vermessungs- und Grenzmarken, als Auslage (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Leistungen außerhalb des Kostenverzeichnisses nach Zeitaufwand (§ 5)

ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

Grundstück teilen

Beispiel2.324,13 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
  • Neue Grenzen nach Länge
    28 m, Bodenrichtwert 130 €/m² (§ 4 Abs. 1) (Nummer 1.1.1, Kostentabelle 1)
    1.049,00 €
  • Grenzpunkte
    2 × 63 € (Nummer 1.1.2)
    126,00 €
  • Neue Flurstücke
    2 × 126 € (Nummer 1.1.3)
    252,00 €
  • Vermessung, netto1.427,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer271,13 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.698,13 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Übernahme der Unterlagen durch den Bezirk, 3 Flurstücke mit dem zu zerlegenden (VermGebO Tarifstelle 2006 a); Gebühr des Bezirks, ohne Umsatzsteuer
    626,00 €
  • Zusammen2.324,13 €

Nicht enthalten

  • Anschluss an das Lagebezugssystem mit temporären Anschlusspunkten (276 €, Nummern 1.1.4, 2.3, 3.2)
  • Sonderkosten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 7)
  • Aufwendungen für Vermessungs- und Grenzmarken, als Auslage (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Leistungen außerhalb des Kostenverzeichnisses nach Zeitaufwand (§ 5)

ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

Gebäude einmessen

Beispiel1.286,39 €einschließlich Umsatzsteuer

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €, Geschossfläche 125 m² angenommen (2.000 € Baukosten je m²)

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (1 Posten)
  • Gebäudevermessung
    Geschossfläche 125 m² (Nummer 3.1, Kostentabelle 2 Spalte A)
    1.081,00 €
  • Netto1.081,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer205,39 €
  • Zusammen1.286,39 €

Nicht enthalten

  • Anschluss an das Lagebezugssystem mit temporären Anschlusspunkten (276 €, Nummern 1.1.4, 2.3, 3.2)
  • Sonderkosten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 7)
  • Aufwendungen für Vermessungs- und Grenzmarken, als Auslage (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Leistungen außerhalb des Kostenverzeichnisses nach Zeitaufwand (§ 5)

ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Grundstück in Berlin vermessen zu lassen?

Im Rechenbeispiel kostet es 2.926,23 €, die Grenze zu klären; 2.324,13 €, das Grundstück zu teilen; 1.286,39 €, ein Gebäude einzumessen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer und der Eintragung ins Liegenschaftskataster und gerechnet nach ÖbVIVergO. Die Annahmen stehen bei den Beispielen. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Berlin?

Im Rechenbeispiel kostet sie 1.286,39 € einschließlich Umsatzsteuer. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €, Geschossfläche 125 m² angenommen (2.000 € Baukosten je m²). Gerechnet nach ÖbVIVergO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

ÖbVIVergO in der Fassung vom 18.09.1993, Überschrift und Anlage neu gefasst durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 28.07.2025 (GVBl. S. 395, 408); Gesamtausgabe gilt in dieser Fassung seit 14.08.2025 (eine Änderung ist ab 01.11.2026 angekündigt)

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