Grundstück teilen: Kosten und Ablauf
Wie eine Teilung abläuft, wer beteiligt ist und ob Ihr Land eine Genehmigung verlangt. Die Kosten je Land stehen in der Tabelle unten.
Kurz gesagt
In unserem Rechenbeispiel (Grundstück 812 m², Teilung in zwei Grundstücke) kosten Vermessung und Eintragung ins Kataster je nach Bundesland 2.060 bis 5.900 €, die Umsatzsteuer auf die Vermessung eingeschlossen. Gerechnet für die 15 Länder, in denen ANNA die Gebühr kennt.
Ein Grundstück zu teilen heißt: Die Eigentümerin oder der Eigentümer erklärt dem Grundbuchamt, dass ein Teil ein eigenes Grundstück werden soll. Vorher wird die neue Grenze vermessen, und der Teil bekommt im Liegenschaftskataster eine eigene Nummer. Was die Vermessung kostet, regelt die Gebührenordnung des Landes; ob eine Genehmigung nötig ist, das Bauordnungsrecht des Landes. Beides nennt die Tabelle je Land. § 19 Abs. 1 BauGB; § 2 Abs. 3 GBO
Braucht die Teilung eine Genehmigung? Nach dem Baugesetzbuch nicht, mit zwei Ausnahmen: Im Umlegungsgebiet und im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet braucht die Teilung eine schriftliche Genehmigung. Im Gebiet eines Bebauungsplans darf durch die Teilung nichts entstehen, was dem Plan widerspricht. Hessen und Nordrhein-Westfalen verlangen nach ihrer Bauordnung eine Genehmigung, wenn das Grundstück bebaut ist oder bebaut werden darf; Baden-Württemberg verlangt bei bebauten Grundstücken eine Anzeige. Die Tabelle nennt die Regel jedes Landes. § 19 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB; § 7 HBO (Hessen); § 7 BauO NRW 2018; § 8 LBO BW
Was entscheidet über die Kosten? Was die Vermessung kostet, legt die Gebührenordnung des Landes fest. Je nach Land zählen die Zahl der neuen Grenzpunkte, die Fläche der neuen Grundstücke, der Bodenrichtwert oder, in Sachsen, die Art der Fläche und die Größe der Gemeinde. Was in Ihrem Land zählt, zeigen die Tabelle und der Rechner je Land. Gebühr: die Gebührenordnung des Landes, je Land in der Tabelle
Was kostet eine Grundstücksteilung?
| Land | Rechenbeispiel | Angenommen |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 3.053,96 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Berlin | 2.324,13 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Brandenburg | 3.839,21 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Bremen | 4.740,50 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Hamburg | 3.758,76 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Hessen | 4.249,74 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4.480 bis 5.900 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Niedersachsen | 2.554,30 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, als Zerlegung, keine Sonderung, Grenzsteine neu gesetzt, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Nordrhein-Westfalen | 4.238,81 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Rheinland‑Pfalz | 2.060 bis 5.170 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzzeichen neu gesetzt, Zahl der vorhandenen Grenzpunkte offen (Grenzwiederherstellung bis Grenzfeststellung), Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Saarland | 3.094,31 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Sachsen | 4.140 bis 4.600 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, 4 vorhandene Grenzpunkte wiederhergestellt (die Ecken des alten Grundstücks), Grundstück 812 m², Bauland, Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Sachsen‑Anhalt | 3.746,93 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Schleswig-Holstein | 2.260 bis 2.870 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
| Thüringen | 3.420 bis 4.430 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung | Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m² |
In welchem Land liegt Ihr Grundstück?
Was kostet die Teilung in Ihrem Land?
Wählen Sie Ihr Land. »Rechner öffnen« rechnet die Teilung nach dem Landesrecht, »Angebot anfragen« stellt Ihre Anfrage an ein Vermessungsbüro fertig zusammen.
»Angebot anfragen« stellt Ihren Text zusammen; verschickt wird er erst, wenn Sie selbst auf Senden tippen.
Was heißt »ein Grundstück teilen«?
Grundstücksteil als eigenes Grundstück eintragen
Teilen heißt: Die Eigentümerin oder der Eigentümer erklärt dem Grundbuchamt, dass ein Teil des Grundstücks als eigenes Grundstück eingetragen werden soll. Der Teil kann auch zusammen mit einem anderen Grundstück eingetragen werden.
§ 19 Abs. 1 BauGB
Was gilt, wenn es einen Bebauungsplan gibt?
Teilung darf Plan nicht widersprechen
Liegt das Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplans, darf durch die Teilung nichts entstehen, was dem Plan widerspricht.
§ 19 Abs. 2 BauGB
Wie läuft eine Teilung ab?
Kataster‑Nummer, Erklärung, Grundbucheintrag
- Zuerst braucht der neue Teil im Liegenschaftskataster eine eigene Nummer.
- Dann erklärt die Eigentümerin oder der Eigentümer dem Grundbuchamt die Teilung, in öffentlich beglaubigter Form, und beantragt die Eintragung.
- Wird der Teil verkauft, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden.
§ 2 Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 29 Abs. 1 GBO; § 19 Abs. 1 BauGB; § 311b Abs. 1 BGB
Wer stößt die Teilung an?
Eigentümer erklärt, Betroffene beantragen
Die Teilung erklärt die Eigentümerin oder der Eigentümer. Die Eintragung beantragen kann jeder, dessen Recht betroffen ist oder zu dessen Gunsten eingetragen wird, zum Beispiel auch ein Käufer.
Wer zahlt?
Verkauf: Käufer zahlt, abweichend regelbar
Beim Verkauf trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch. Im Kaufvertrag lässt sich das anders regeln.
§ 448 Abs. 2 BGB
Was es in Ihrem Land kostet: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland‑Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen‑Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Wohnungen statt Grundstück teilen: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Rund ums Grundstück: Flurkarte bekommen · Gebäude einmessen lassen
Je Land
| Land | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Braucht die Teilung in Baden-Württemberg eine Genehmigung? Nein, aber eine Anzeige: Wer ein bebautes Grundstück teilen will, muss das der unteren Baurechtsbehörde zwei Wochen vorher anzeigen. Das gilt auch, wenn die Bebauung erst genehmigt ist. | § 8 LBO BW |
| Bayern | Braucht die Teilung in Bayern eine Genehmigung? Nein. Die Bayerische Bauordnung enthält keine Vorschrift zur Teilung. Im Gebiet eines Bebauungsplans gilt die Regel des Baugesetzbuchs: Die Teilung darf dem Plan nicht widersprechen. | § 19 BauGB; die BayBO regelt die Teilung nicht |
| Berlin | Braucht die Teilung in Berlin eine Genehmigung? Nein. Vermessen wird die Teilung eines bebauten Grundstücks aber erst, wenn sie der Bauordnung und dem Bebauungsplan entspricht oder eine nötige Abweichung zugelassen oder Befreiung erteilt ist. | § 7 BauO Bln |
| Brandenburg | Braucht die Teilung in Brandenburg eine Genehmigung? Nein. Vermessen wird die Teilung eines bebauten Grundstücks aber erst, wenn sie der Bauordnung und dem Bebauungsplan entspricht oder eine nötige Abweichung zugelassen oder Befreiung erteilt ist. | § 7 BbgBO |
| Bremen | Braucht die Teilung in Bremen eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 7 BremLBO |
| Hamburg | Braucht die Teilung in Hamburg eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 7 HBauO |
| Hessen | Braucht die Teilung in Hessen eine Genehmigung? Ja, wenn das Grundstück bebaut ist oder bebaut werden darf. Die Genehmigung erteilt die Bauaufsichtsbehörde; beantragt wird sie mit einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der die Teilung und die Gebäude zeigt. Sie entfällt unter anderem, wenn eine Vermessungsstelle bescheinigt, dass die Teilung unbedenklich ist. Dann gibt es auf Antrag ein Zeugnis. | § 7 Abs. 1 und 3 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Braucht die Teilung in Mecklenburg-Vorpommern eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 7 LBauO M‑V |
| Niedersachsen | Braucht die Teilung in Niedersachsen eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 8 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | Braucht die Teilung in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigung? Ja, wenn das Grundstück bebaut ist oder bebaut werden darf. Die Genehmigung erteilt die Bauaufsichtsbehörde. Sie entfällt unter anderem, wenn eine dazu befugte Vermessungsstelle auf Grundlage eines amtlichen Lageplans bescheinigt, dass die Teilung unbedenklich ist. Dann stellt die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag ein Zeugnis aus. | § 7 Abs. 1 BauO NRW 2018 |
| Rheinland‑Pfalz | Braucht die Teilung in Rheinland‑Pfalz eine Genehmigung? Nein. Bei einer Teilung dürfen die Abstände und Abstandsflächen der Gebäude aber nicht kleiner werden, und die Erschließung muss gesichert bleiben. Eine Abweichung davon muss beantragt werden. | § 9 Abs. 2 LBauO |
| Saarland | Braucht die Teilung im Saarland eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. Entsteht dennoch ein Zustand gegen das Baurecht, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass er behoben wird. | § 9 LBO Saarland |
| Sachsen | Braucht die Teilung in Sachsen eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 7 SächsBO |
| Sachsen‑Anhalt | Braucht die Teilung in Sachsen‑Anhalt eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines bebauten Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 7 BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | Braucht die Teilung in Schleswig-Holstein eine Genehmigung? Nein, eine eigene Genehmigung gibt es nicht. Durch die Teilung eines Grundstücks darf aber nichts entstehen, was der Bauordnung widerspricht. Soll davon abgewichen werden, gelten die Regeln der Bauordnung für Abweichungen. | § 7 LBO SH |
| Thüringen | Braucht die Teilung in Thüringen eine Genehmigung? Nein. Auf Antrag stellt die Bauaufsichtsbehörde aber ein Zeugnis aus, dass die Teilung der Bauordnung entspricht. Den Antrag in Textform stellt, wer am Verkauf des Grundstücks beteiligt ist. | § 7 Abs. 3 ThürBO |
Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung.
Stand: .
Geprüft von Jonathan Fuchs, Geschäftsführer Fuchs Coaching GmbH (ANNA), am .
Häufige Fragen
Kann man Grundstücke einfach teilen?
Ja, wenn nichts entgegensteht
Ja, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer es will und nichts entgegensteht. Der neue Teil wird vermessen und bekommt im Liegenschaftskataster eine eigene Nummer; danach wird die Teilung dem Grundbuchamt erklärt und eingetragen. Im Gebiet eines Bebauungsplans darf dadurch nichts entstehen, was dem Plan widerspricht, und in einigen Ländern ist eine Genehmigung oder Anzeige nötig (Tabelle).
§ 19 Abs. 1 und 2 BauGB; § 2 Abs. 3, § 13 Abs. 1 GBO
Wie groß muss ein Grundstück sein, um es zu teilen?
Keine feste Mindestgröße im BauGB
Eine feste Mindestgröße nennt § 19 BauGB, der die Teilung regelt, nicht. Grenzen setzt im Gebiet eines Bebauungsplans dessen Inhalt: Durch die Teilung darf nichts entstehen, was ihm widerspricht. Dazu kommt das Bauordnungsrecht des Landes (Tabelle).
§ 19 BauGB
Wann darf ein Grundstück nicht geteilt werden?
Bei Widerspruch zum Bebauungsplan
Wenn durch die Teilung Verhältnisse entstehen, die dem Bebauungsplan widersprechen. Ohne Genehmigung nicht im Umlegungsgebiet und nicht im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. In Hessen und Nordrhein-Westfalen nicht ohne Genehmigung der Bauaufsicht, wenn das Grundstück bebaut ist oder bebaut werden darf.
§ 19 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB; § 7 HBO (Hessen); § 7 BauO NRW 2018
Welche Nachteile hat eine ideelle Grundstücksteilung?
Gemeinsam verwalten, Versteigerung möglich
Bei einer ideellen Teilung bleibt das Grundstück ungeteilt; es gehört mehreren nach Bruchteilen. Verwalten müssen sie es gemeinsam, und über das ganze Grundstück können sie nur zusammen verfügen. Jede und jeder kann jederzeit verlangen, die Gemeinschaft aufzuheben; lässt sich das Grundstück nicht in Natur teilen, wird es zwangsversteigert und der Erlös geteilt.
§ 1008 BGB; §§ 744, 747, 749 Abs. 1, § 753 Abs. 1 BGB
Sie sind ein Büro?
ANNA nimmt Ihre Anfragen vollständig an und rechnet die Gebühr nach Landesrecht, wo ANNA sie schon kennt.