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Wissen · Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung: Pflicht, Frist und Kosten

Ob ein neues Gebäude eingemessen werden muss und wer es anzeigt, regelt jedes Land selbst.

Kurz gesagt

In unserem Rechenbeispiel (1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €) kosten Einmessung und Eintragung ins Kataster je nach Bundesland 699,82 bis 2.476,50 €, die Umsatzsteuer auf die Vermessung eingeschlossen. Gerechnet für die 13 Länder, in denen ANNA die Gebühr kennt. Wo ein Land nach einer anderen Größe staffelt, steht die Umrechnung in der Tabelle. Ob und bis wann Sie das Gebäude anzeigen müssen, steht je Land darunter.

Wann muss ein Gebäude eingemessen werden? Neubau oder geänderter Grundriss.

Welche Frist gilt für die Gebäudeeinmessung? Je Land verschieden.

Wer zahlt die Gebäudeeinmessung? In zehn Ländern der Eigentümer.

In welchem Land liegt Ihr Grundstück?

Was kostet die Einmessung in Ihrem Land?

Wählen Sie Ihr Land. »Rechner öffnen« rechnet die Gebäudeeinmessung nach dem Landesrecht, »Anfrage vorbereiten« stellt Ihre Anfrage fertig zusammen.

Was kostet eine Gebäudeeinmessung?

Gerechnet für den gemeinsamen Fall »1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €«; wo ein Land nach einer anderen Größe staffelt, steht die Umrechnung dabei.

Rechenbeispiel Gebäude einmessen je Bundesland
LandRechenbeispielGerechnet für
Baden-Württemberg785,40 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungBaukosten 250.000 €, Stufe 100.000 bis 400.000 €
Berlin1.286,39 €einschließlich UmsatzsteuerGeschossfläche 125 m², Stufe 120 bis 180 m² (Kostentabelle 2 Spalte A)Umrechnung: Geschossfläche 125 m² angenommen (2.000 € Baukosten je m²)
Brandenburg1.383,49 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungWert der Gebäude 250.000 €, Stufe Wert 100.000 bis 300.000 €
Bremen1.590,70 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungBaukosten 250.000 €, Stufe 50.000 bis 250.000 €
HamburgFür »Gebäude einmessen« rechnet ANNA in Hamburg noch keine Gebühr aus. Die Kosten nennt Ihnen das Vermessungsbüro.
Hessen2.476,50 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungRohbausumme 250.000 €, Stufe 250.000 bis unter 375.000 €Umrechnung: Wert gleich den Baukosten (Nr. 651 Satz 3)Ist die Rohbausumme niedriger, kann die Gebühr eine Stufe tiefer liegen.
Mecklenburg-Vorpommern1.349,30 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungHerstellungswert 250.000 €, Stufe 40.000 bis 500.000 €
Niedersachsen1.247,10 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungHerstellungswert 250.000 €, Stufe 70.000 bis 350.000 €
Nordrhein-Westfalen1.380,40 €einschließlich UmsatzsteuerNormalherstellungskosten 250.000 €, Stufe 100.000 bis 350.000 €Umrechnung: Normalherstellungskosten gleich den Baukosten angenommen
Rheinland‑PfalzFür »Gebäude einmessen« rechnet ANNA in Rheinland‑Pfalz noch keine Gebühr aus. Die Kosten nennt Ihnen das Vermessungsbüro.
Saarland699,82 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragungumbauter Raum 600 m³, Stufe umbauter Raum 400 bis 700 m³Umrechnung: umbauter Raum 600 m³ angenommen (rund 125 m² Geschossfläche auf zwei Geschossen)
Sachsen1.224,70 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungGrundfläche der Gebäude 100 bis 250 m², Stufe Grundfläche 50 bis 300 m²Umrechnung: Grundfläche 100 bis 250 m² angenommen
Sachsen‑Anhalt983,17 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungHerstellungskosten 250.000 €, Stufe 50.000 bis 250.000 €
Schleswig-Holstein1.331,04 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungHerstellungskosten 250.000 €, Stufe 150.000 bis 400.000 €
Thüringen1.139,25 €einschließlich Umsatzsteuer und EintragungRohbauwert 100.000 €, Stufe Rohbauwert 45.000 bis 175.000 €Umrechnung: Rohbauwert 100.000 € (40 % der Herstellungskosten nach Staffel D Anmerkung 1)

Wovon hängen die Kosten ab?

Vom Land und vom Gebäude: Die Länder staffeln die Gebühr nach unterschiedlichen Größen des Gebäudes. Im Rechenbeispiel oben:

  • Baukosten: Baden-Württemberg, Bremen
  • Geschossfläche: Berlin
  • Wert der Gebäude: Brandenburg
  • Rohbausumme: Hessen
  • Herstellungswert: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
  • Normalherstellungskosten: Nordrhein-Westfalen
  • Umbauter Raum: Saarland
  • Grundfläche der Gebäude: Sachsen
  • Herstellungskosten: Sachsen‑Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Rohbauwert: Thüringen

Je Land

Gebäudeeinmessung je Bundesland, mit Rechtsgrundlage
LandWas giltRechtsgrundlage
Baden-WürttembergMuss ich ein neues Gebäude in Baden-Württemberg einmessen lassen? Sie müssen es anzeigen: Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte melden der unteren Vermessungsbehörde, wenn ein Gebäude errichtet, in Grundfläche oder Nutzung geändert oder abgebrochen worden ist.Pflicht für die Eigentümer§ 18 Abs. 2 Nr. 2 VermG BW
Baden-WürttembergWer muss die Einmessung in Baden-Württemberg veranlassen? Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte zeigen der unteren Vermessungsbehörde an, wenn ein Gebäude errichtet, in seiner Grundfläche oder Nutzung geändert oder abgebrochen worden ist.§ 18 Abs. 2 Nr. 2 VermG BW
BayernMuss ich ein neues Gebäude in Bayern einmessen lassen? Die Eigentümer müssen die nötigen Angaben machen und eine Vermessung durchführen lassen, wenn das Kataster sie für die Übernahme braucht. Dazu gehören Neubauten und Änderungen am Grundriss.Pflicht für die EigentümerArt. 8 Abs. 3 und Art. 10 Abs. 2 VermKatG
BayernWer muss die Einmessung in Bayern veranlassen? Eigentümer und Nutzungsberechtigte lassen die für das Kataster nötige Vermessung durchführen.Art. 10 Abs. 2 VermKatG
BayernWer in Bayern vermisst In Bayern gibt es keine öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Katastervermessungen, etwa eine Grenzfeststellung oder eine Teilung, führen die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aus. Ausnahmen gelten nur für die Flurbereinigung und für Grundstücke der Landeshauptstadt München.Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Art. 12 Abs. 4, 6 und 7 BayVermKatG
BerlinMuss ich ein neues Gebäude in Berlin einmessen lassen? Ja. Wird ein Grundstück bebaut oder baulich verändert, lassen die Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Unterlagen für das Kataster auf ihre Kosten anfertigen und bei der zuständigen Behörde einreichen.Pflicht für die Eigentümer · Kosten tragen die Eigentümer§ 19 Abs. 2 VermGBln
BerlinBis wann muss ein neues Gebäude in Berlin eingemessen werden? Die zuständige Behörde kann eine Frist setzen.§ 19 Abs. 3 VermGBln
BerlinWer muss die Einmessung in Berlin veranlassen? Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer lassen die Unterlagen auf ihre Kosten anfertigen und einreichen.§ 19 Abs. 2 VermGBln
BerlinGibt es in Berlin Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Die Pflicht gilt nicht, wenn Sie die Veränderung nicht zu vertreten haben.§ 19 Abs. 2 VermGBln
BerlinWas passiert in Berlin, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Nach Ablauf einer gesetzten Frist veranlasst die Behörde das Nötige auf Kosten der Verpflichteten.§ 19 Abs. 3 VermGBln
BrandenburgMuss ich ein neues Gebäude in Brandenburg einmessen lassen? Ja. Wer eine bauliche Anlage errichtet oder ihren Grundriss ändert, lässt die Vermessung für das Kataster durchführen. Fehlt der Nachweis sechs Monate nach Fertigstellung, misst das Amt nach einem Hinweis selbst ein, auf Kosten der Eigentümer.Pflicht für den, der baut · Nachweis binnen sechs Monaten nach Fertigstellung · Kosten tragen die Eigentümer§ 23 Abs. 2 BbgVermG
BrandenburgBis wann muss ein neues Gebäude in Brandenburg eingemessen werden? Spätestens sechs Monate nach Fertigstellung muss nachgewiesen sein, dass die Einmessung beauftragt ist.§ 23 Abs. 2 BbgVermG
BrandenburgWer muss die Einmessung in Brandenburg veranlassen? Eigentümer oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts lassen die Vermessung von der zuständigen Stelle durchführen.§ 23 Abs. 2 BbgVermG
BrandenburgGibt es in Brandenburg Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Eine Einmessung ist nicht nötig, wenn geeignete Unterlagen einer zuständigen Stelle vorliegen.§ 23 Abs. 2 BbgVermG
BrandenburgWas passiert in Brandenburg, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Wird die Beauftragung nicht rechtzeitig nachgewiesen, misst das Amt nach einem Hinweis selbst ein, auf Kosten der Eigentümer.§ 23 Abs. 2 BbgVermG
BremenMuss ich ein neues Gebäude in Bremen einmessen lassen? Ja. Der Gebäudeeigentümer lässt ein neues oder im Grundriss verändertes Gebäude auf seine Kosten einmessen, von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Geschieht das nicht binnen sechs Monaten nach Baubeginn, kann die Katasterbehörde selbst einmessen und die Kosten verlangen.Pflicht für die Eigentümer · Misst: Katasterbehörde oder ÖbVI (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) · Binnen sechs Monaten nach Baubeginn · Kosten tragen die Eigentümer§ 11 Abs. 2 VermKatG Bremen
BremenBis wann muss ein neues Gebäude in Bremen eingemessen werden? Wird das Gebäude nicht innerhalb von sechs Monaten nach Baubeginn eingemessen, darf die Katasterbehörde es selbst einmessen.§ 11 Abs. 2 Satz 2 VermKatG Bremen
BremenWer muss die Einmessung in Bremen veranlassen? Der Gebäudeeigentümer lässt das Gebäude auf seine Kosten von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen.§ 11 Abs. 2 Satz 1 VermKatG Bremen
BremenWas passiert in Bremen, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Nach sechs Monaten ab Baubeginn darf die Katasterbehörde selbst einmessen und die Kosten verlangen. Wer seine Pflicht trotz Aufforderung nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50 000 Euro betragen.§ 11 Abs. 2 Satz 2 und § 24 Abs. 1 Nr. 5 VermKatG Bremen
HamburgMuss ich ein neues Gebäude in Hamburg einmessen lassen? Ja. Eigentümer des Flurstücks und Inhaber grundstücksgleicher Rechte lassen ein neues oder im Grundriss verändertes Gebäude auf eigene Kosten einmessen und teilen das Ergebnis der Behörde mit. Die Pflicht entsteht mit der Fertigstellung.Pflicht für die Eigentümer · Pflicht ab der Fertigstellung · Kosten tragen die Eigentümer§ 5 HmbVermG
HamburgBis wann muss ein neues Gebäude in Hamburg eingemessen werden? Die Pflicht entsteht mit der Fertigstellung des Gebäudes.§ 5 Satz 2 HmbVermG
HamburgWer muss die Einmessung in Hamburg veranlassen? Eigentümer des Flurstücks und Inhaber grundstücksgleicher Rechte veranlassen die Einmessung auf eigene Kosten.§ 5 Satz 1 HmbVermG
HessenMuss ich ein neues Gebäude in Hessen einmessen lassen? Ja. Die Gebäudeeigentümer veranlassen die Einmessung bis zur Fertigstellung des Rohbaus bei einer dazu befugten Stelle. Kommen sie dem nach einem Hinweis nicht binnen 21 Tagen nach, kann das Verfahren von Amts wegen beginnen. Die Kosten trägt, wer bei der Vermessung Eigentümer ist.Pflicht für die Eigentümer · Misst: eine dazu befugte Stelle · Bis zur Fertigstellung des Rohbaus · Kosten tragen die Eigentümer§ 21 HVGG
HessenBis wann muss ein neues Gebäude in Hessen eingemessen werden? Die Einmessung muss bis zur Fertigstellung des Rohbaus erledigt sein, also bis tragende Teile und Dachkonstruktion vollendet sind.§ 21 Abs. 1 HVGG
HessenWer muss die Einmessung in Hessen veranlassen? Die Gebäudeeigentümer beauftragen eine befugte Stelle. Die Kosten trägt, wer zu diesem Zeitpunkt Gebäudeeigentümer ist.§ 21 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 HVGG
HessenWas passiert in Hessen, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Wer die Pflicht nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Unterrichtung erfüllt, muss damit rechnen, dass die Einmessung von Amts wegen eingeleitet wird.§ 21 Abs. 3 Satz 2 HVGG
Mecklenburg-VorpommernMuss ich ein neues Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern einmessen lassen? Ja. Die Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer veranlassen die Vermessung im Anschluss an den Bau und tragen die Kosten. Das gilt für Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder im Grundriss verändert wurden, auch ohne Baugenehmigung.Pflicht für die Eigentümer · Im Anschluss an den Bau · Kosten tragen die Eigentümer§ 28 Abs. 2 GeoVermG M‑V
Mecklenburg-VorpommernBis wann muss ein neues Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern eingemessen werden? Die Einmessung ist im Anschluss an den Bau zu veranlassen.§ 28 Abs. 2 Satz 1 GeoVermG M‑V
Mecklenburg-VorpommernWer muss die Einmessung in Mecklenburg-Vorpommern veranlassen? Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer veranlassen die Einmessung und tragen die Kosten.§ 28 Abs. 2 Satz 1 GeoVermG M‑V
Mecklenburg-VorpommernGibt es in Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Die Pflicht gilt für Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden sind.§ 28 Abs. 2 Satz 2 GeoVermG M‑V
Mecklenburg-VorpommernWas passiert in Mecklenburg-Vorpommern, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Die Behörde kann eine angemessene Frist setzen und danach selbst einmessen oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen; die Kosten tragen die Verpflichteten. Wer die Einmessung nicht veranlasst, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 5 000 Euro betragen.§ 28 Abs. 4 und § 37 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 GeoVermG M‑V
NiedersachsenMuss ich ein neues Gebäude in Niedersachsen einmessen lassen? Die Grundstückseigentümer veranlassen die Eintragung der Gebäude, wenn das Kataster nicht mehr stimmt. Sonst kann das Amt es auf ihre Kosten veranlassen.Pflicht für die Eigentümer · Kosten tragen die Eigentümer§ 7 Abs. 1 NVermG
NiedersachsenWer muss die Einmessung in Niedersachsen veranlassen? Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte veranlassen, dass die Gebäude erfasst und eingetragen werden.§ 7 Abs. 1 Satz 1 NVermG
NiedersachsenWas passiert in Niedersachsen, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Das Amt kann die Erfassung auf Kosten der Eigentümer selbst veranlassen.§ 7 Abs. 1 Satz 2 NVermG
Nordrhein-WestfalenMuss ich ein neues Gebäude in Nordrhein-Westfalen einmessen lassen? Ja. Eigentümer oder Erbbauberechtigte lassen ein neues oder im Grundriss verändertes Gebäude auf eigene Kosten einmessen, von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Die Pflicht entfällt, wenn überwiegende öffentliche Belange oder private Interessen dem Eintrag entgegenstehen.Pflicht für die Eigentümer · Misst: Katasterbehörde oder ÖbVI · Kosten tragen die Eigentümer§ 16 Abs. 2 VermKatG NRW
Nordrhein-WestfalenBis wann muss ein neues Gebäude in Nordrhein-Westfalen eingemessen werden? Die Einmessung ist spätestens unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes zu beantragen.§ 19 Abs. 2 Satz 1 DVOzVermKatG NRW
Nordrhein-WestfalenWer muss die Einmessung in Nordrhein-Westfalen veranlassen? Eigentümer oder Erbbauberechtigte lassen das Gebäude auf eigene Kosten von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen.§ 16 Abs. 2 Satz 1 VermKatG NRW
Nordrhein-WestfalenGibt es in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Die Pflicht besteht nicht, wenn überwiegende öffentliche Belange oder private Interessen entgegenstehen.§ 16 Abs. 2 Satz 3 VermKatG NRW
Nordrhein-WestfalenWas passiert in Nordrhein-Westfalen, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Wird der Antrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung nachgewiesen, fordert die Katasterbehörde schriftlich auf, ihn innerhalb einer Frist von einem Monat zu stellen; danach veranlasst sie die Einmessung selbst, auf Kosten der Verpflichteten.§ 19 Abs. 3 DVOzVermKatG NRW und § 16 Abs. 3 VermKatG NRW
Rheinland‑PfalzMuss ich ein neues Gebäude in Rheinland‑Pfalz einmessen lassen? Ja. Eigentümer oder Erbbauberechtigte beantragen die Einmessung spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus, bei der Vermessungs- und Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Danach kann die Behörde selbst einmessen, auf Kosten der Eigentümer.Pflicht für die Eigentümer · Misst: Katasterbehörde oder ÖbVI · Spätestens einen Monat nach dem Rohbau · Kosten tragen die Eigentümer§ 18 LGVerm
Rheinland‑PfalzBis wann muss ein neues Gebäude in Rheinland‑Pfalz eingemessen werden? Der Antrag ist bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus zu stellen.§ 18 Abs. 1 Satz 1 LGVerm
Rheinland‑PfalzWer muss die Einmessung in Rheinland‑Pfalz veranlassen? Eigentümer oder Erbbauberechtigte beantragen die Einmessung auf ihre Kosten.§ 18 Abs. 1 Satz 1 LGVerm
Rheinland‑PfalzGibt es in Rheinland‑Pfalz Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Wird ein Gebäude in einem Flurbereinigungsverfahren eingemessen, gilt die Pflicht als erfüllt.§ 18 Abs. 3 LGVerm
Rheinland‑PfalzWas passiert in Rheinland‑Pfalz, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Nach Ablauf der Frist kann die Behörde selbst einmessen, auf Kosten der Eigentümer oder Erbbauberechtigten.§ 18 Abs. 1 Satz 2 LGVerm
SaarlandMuss ich ein neues Gebäude im Saarland einmessen lassen? Ja. Eigentümer und Erbbauberechtigte beschaffen die Unterlagen für das Kataster auf ihre Kosten bei einer Vermessungsstelle und reichen sie beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung ein.Pflicht für die Eigentümer · Misst: eine Vermessungsstelle · Kosten tragen die Eigentümer§ 15 Abs. 1 SVermKatG
SaarlandBis wann muss ein neues Gebäude im Saarland eingemessen werden? Das Landesamt kann eine angemessene Frist setzen.§ 15 Abs. 2 SVermKatG
SaarlandWer muss die Einmessung im Saarland veranlassen? Eigentümer und Erbbauberechtigte beschaffen die Unterlagen bei einer Vermessungsstelle auf ihre Kosten.§ 15 Abs. 1 Satz 1 SVermKatG
SaarlandWas passiert im Saarland, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Nach Ablauf einer gesetzten Frist kann das Landesamt das Nötige auf Kosten der Verpflichteten veranlassen.§ 15 Abs. 2 SVermKatG
SachsenMuss ich ein neues Gebäude in Sachsen einmessen lassen? Ja. Der Eigentümer veranlasst die Aufnahme ins Kataster auf seine Kosten, unverzüglich und spätestens zwei Monate nach Abschluss der Arbeiten. Das gilt für Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991 neu errichtet, außen wesentlich verändert oder abgebrochen wurden.Pflicht für die Eigentümer · Spätestens zwei Monate nach Abschluss der Arbeiten · Kosten tragen die Eigentümer§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG
SachsenBis wann muss ein neues Gebäude in Sachsen eingemessen werden? Unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme.§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG
SachsenWer muss die Einmessung in Sachsen veranlassen? Der Eigentümer veranlasst die Aufnahme ins Liegenschaftskataster auf seine Kosten.§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG
SachsenGibt es in Sachsen Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Die Pflicht gilt für Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG
SachsenMuss ich in Sachsen auch einen kleinen Anbau oder ein Gartenhaus einmessen lassen? Ein Anbau oder Abriss zählt erst, wenn sich die Grundfläche des Gebäudes um mehr als 10 Quadratmeter ändert. Bauten mit höchstens 10 Quadratmetern Grundfläche gelten nicht als Gebäude, ebenso Lauben in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz.§ 5 Abs. 5 Nr. 4 und 6, Abs. 6 SächsVermKatGDVO
Sachsen‑AnhaltMuss ich ein neues Gebäude in Sachsen‑Anhalt einmessen lassen? Ja. Die Eigentümer unterrichten das Amt unverzüglich, wenn ein Gebäude neu errichtet oder außen verändert wurde. Ist eine Vermessung nötig, veranlasst der Eigentümer sie und die Übernahme ins Kataster.Pflicht für die Eigentümer · Unverzüglich ans Amt melden§ 14 Abs. 1 und 2 VermGeoG LSA
Sachsen‑AnhaltBis wann muss ein neues Gebäude in Sachsen‑Anhalt eingemessen werden? Die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ist unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert worden ist.§ 14 Abs. 1 Satz 2 VermGeoG LSA
Sachsen‑AnhaltWer muss die Einmessung in Sachsen‑Anhalt veranlassen? Der Eigentümer veranlasst die Vermessung und die Übernahme ins Liegenschaftskataster.§ 14 Abs. 2 Satz 1 VermGeoG LSA
Sachsen‑AnhaltGibt es in Sachsen‑Anhalt Ausnahmen oder einen Stichtag für ältere Gebäude? Die Pflicht gilt nicht für Lauben in Kleingartenanlagen.§ 14 Abs. 3 VermGeoG LSA
Sachsen‑AnhaltWas passiert in Sachsen‑Anhalt, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Kommt der Eigentümer der Pflicht nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung nach, wird von Amts wegen vermessen.§ 14 Abs. 2 Satz 3 VermGeoG LSA
Schleswig-HolsteinMuss ich ein neues Gebäude in Schleswig-Holstein einmessen lassen? Ja. Die Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer veranlassen auf eigene Kosten die Einmessung des Gebäudes und der Nutzungsartengrenzen.Pflicht für die Eigentümer · Kosten tragen die Eigentümer§ 16 Abs. 3 VermKatG SH
Schleswig-HolsteinBis wann muss ein neues Gebäude in Schleswig-Holstein eingemessen werden? Die zuständige Behörde kann eine angemessene Frist setzen.§ 16 Abs. 4 VermKatG SH
Schleswig-HolsteinWer muss die Einmessung in Schleswig-Holstein veranlassen? Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer veranlassen die Einmessung auf eigene Kosten.§ 16 Abs. 3 VermKatG SH
Schleswig-HolsteinWas passiert in Schleswig-Holstein, wenn das Gebäude nicht eingemessen wird? Nach Ablauf einer gesetzten Frist kann die Behörde das Nötige auf Kosten der Verpflichteten veranlassen.§ 16 Abs. 4 VermKatG SH
ThüringenWie kommt ein neues Gebäude in Thüringen ins Kataster? Das Kataster weist Gebäude nach örtlicher Vermessung, nach Luftbildern oder nach anderen geeigneten Unterlagen nach.§ 11 Abs. 3 ThürVermGeoG

Rechtsgrundlagen je Land

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Stand: .

Geprüft von Jonathan Fuchs, Geschäftsführer Fuchs Coaching GmbH (ANNA), am .

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Gebäudeeinmessung?

Je Land verschieden

Das regelt jedes Land selbst. Neun Länder nennen einen Zeitpunkt: in Hessen bis zur Fertigstellung des Rohbaus, in Rheinland‑Pfalz einen Monat danach (Antrag), in Bremen sechs Monate nach Baubeginn, in Brandenburg sechs Monate nach Fertigstellung (Nachweis des Auftrags), in Sachsen spätestens zwei Monate nach Abschluss der Arbeiten; in Nordrhein-Westfalen unmittelbar nach Fertigstellung (Antrag), in Hamburg mit der Fertigstellung, in Mecklenburg-Vorpommern im Anschluss an den Bau und in Sachsen‑Anhalt unverzüglich (Meldung). In Berlin, Schleswig-Holstein und im Saarland kann die Behörde eine Frist setzen. Was in Ihrem Land gilt, steht unten.

Zusammenfassung der Ländersätze unten, je Land mit Fundstelle

Wer zahlt die Gebäudeeinmessung?

In zehn Ländern der Eigentümer

Das regelt jedes Land selbst. In zehn Ländern steht ausdrücklich, dass der Eigentümer zahlt, in einigen auch Erbbauberechtigte: in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen (wer bei der Vermessung Eigentümer ist), Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland‑Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen‑Anhalt veranlassen Eigentümer die Einmessung oder zeigen sie an; wer zahlt, nennt die Vorschrift dort nicht ausdrücklich. Was in Ihrem Land gilt, steht unten.

Zusammenfassung der Ländersätze unten, je Land mit Fundstelle

Wann muss ein Gebäude eingemessen werden?

Neubau oder geänderter Grundriss

Wenn es neu gebaut oder im Grundriss verändert wird; so steht es in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. In Sachsen und Sachsen‑Anhalt zählt eine Veränderung der Außenmaße, in Sachsen nur eine wesentliche; in Baden-Württemberg und Sachsen auch der Abriss. Wann genau, steht bei der Frist (Frage 1) und unten je Land.

Zusammenfassung der Ländersätze unten, je Land mit Fundstelle

Muss ein Gartenhaus eingemessen werden?

Ausdrücklich nur in zwei Ländern

Ausdrücklich steht das in den Vorschriften, die ANNA liest, nur für zwei Länder: In Sachsen gelten Bauten mit höchstens 10 Quadratmetern Grundfläche und Lauben in Kleingärten nicht als Gebäude. In Sachsen‑Anhalt gilt die Pflicht nicht für Lauben in Kleingartenanlagen. Für andere Länder fragen Sie am besten das Vermessungsamt oder ein Vermessungsbüro.

Zusammenfassung der Ländersätze unten, je Land mit Fundstelle

Muss ich einen Anbau einmessen lassen?

Sachsen: ab mehr als 10 m²

In mehreren Ländern gilt die Pflicht auch, wenn ein Gebäude im Grundriss verändert wird (siehe Frage 3). Eine Mindestgröße steht ausdrücklich nur in Sachsen: Dort zählt ein Anbau erst, wenn sich die Grundfläche um mehr als 10 Quadratmeter ändert.

Zusammenfassung der Ländersätze unten, je Land mit Fundstelle

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ANNA nimmt Ihre Anfragen vollständig an und rechnet die Gebühr nach Landesrecht, wo ANNA sie schon kennt.