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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Brandenburg kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Brandenburg, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Brandenburg4.125,63 €4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach VermGebO (Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg) vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Was in Brandenburg gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung, VermGebO), Anlage Gebührentarif, Tarifstellen 3.1 und 3.3. Fassung vom 01.01.2026

VermGebO

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Wie gerechnet wird

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot.

VermGebO

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Lageplan zum Bauantrag

In Brandenburg richtet sich die Gebühr für einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag nach der Größe des Baufelds, bei einem Baufeld bis 1.000 m² zum Beispiel 1.804,16 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (VermGebO, Tarifstelle 4.2.1.1). Bis zu drei Ausfertigungen sind enthalten.

VermGebO

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel4.125,63 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (3 Posten)
  • Grenzfeststellung
    Grundaufwand 1.200,30 € und Grenzlänge etwa 114 m, Bodenwert bis 200 €/m² (Tarifstelle 3.1.1.1)
    3.081,30 €
  • Grenzsteine setzen
    4 Grenzzeichen × 38 € (Tarifstelle 3.1.1.4)
    152,00 €
  • Vermessung, netto3.233,30 €
  • 19 % Umsatzsteuer614,33 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.847,63 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Fortführung des Liegenschaftskatasters 278 € je Antrag (Tarifstelle 3.1.3.1); Gebühr der Katasterbehörde, ohne Umsatzsteuer
    278,00 €
  • Zusammen4.125,63 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Die Prüfung nach der Bauordnung bei einer Teilung, wenn sie länger als eine halbe Stunde dauert (Zeitgebühr, 3.1.1.5)
  • Grenzlängen, die vom Schätzwert abweichen: gerechnet ist ein quadratisches Grundstück
  • Leistungen außerhalb des Tarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Grundstück teilen

Beispiel3.839,21 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (3 Posten)
  • Teilung
    Grundaufwand 1.200,30 € und Grenzlänge etwa 86 m, Bodenwert bis 200 €/m² (Tarifstelle 3.1.1.1)
    2.619,30 €
  • Grenzsteine setzen
    2 neue Grenzzeichen × 38 € (Tarifstelle 3.1.1.4)
    76,00 €
  • Vermessung, netto2.695,30 €
  • 19 % Umsatzsteuer512,11 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.207,41 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Fortführung des Liegenschaftskatasters je neues Flurstück nach Bodenwert, 2 Flurstücke (Tarifstellen 3.1.3.2 bis 3.1.3.7); Gebühr der Katasterbehörde, ohne Umsatzsteuer
    631,80 €
  • Zusammen3.839,21 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Die Prüfung nach der Bauordnung bei einer Teilung, wenn sie länger als eine halbe Stunde dauert (Zeitgebühr, 3.1.1.5)
  • Grenzlängen, die vom Schätzwert abweichen: gerechnet ist ein quadratisches Grundstück
  • Leistungen außerhalb des Tarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Gebäude einmessen

Beispiel1.383,49 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (2 Posten)
  • Gebäudeeinmessung
    Wert 100.000 bis 300.000 € (Tarifstelle 3.3.1)
    947,60 €
  • Vermessung, netto947,60 €
  • 19 % Umsatzsteuer180,04 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.127,64 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Fortführung des Liegenschaftskatasters 27 % der Einmessungsgebühr (Tarifstelle 3.3.3); Gebühr der Katasterbehörde, ohne Umsatzsteuer
    255,85 €
  • Zusammen1.383,49 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Die Prüfung nach der Bauordnung bei einer Teilung, wenn sie länger als eine halbe Stunde dauert (Zeitgebühr, 3.1.1.5)
  • Grenzlängen, die vom Schätzwert abweichen: gerechnet ist ein quadratisches Grundstück
  • Leistungen außerhalb des Tarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Grundstück in Brandenburg vermessen zu lassen?

Im Rechenbeispiel kostet es 4.125,63 €, die Grenze zu klären; 3.839,21 €, das Grundstück zu teilen; 1.383,49 €, ein Gebäude einzumessen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer und der Eintragung ins Liegenschaftskataster und gerechnet nach VermGebO. Die Annahmen stehen bei den Beispielen. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Was kostet es, ein Grundstück in Brandenburg zu teilen?

Im Rechenbeispiel kostet die Teilung zusammen 3.839,21 €: 3.207,41 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 631,80 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach VermGebO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Was kostet eine Grenzfeststellung in Brandenburg?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 4.125,63 €: 3.847,63 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 278,00 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach VermGebO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Brandenburg?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 1.383,49 €: 1.127,64 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 255,85 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €. Gerechnet nach VermGebO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermGebO vom 14.10.2019 (GVBl. II Nr. 84), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2025 (GVBl. II Nr. 96)

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