Häufige Fragen
Was kostet es, ein Grundstück in Hessen vermessen zu lassen?
Im Rechenbeispiel kostet es 2.789,70 €, die Grenze zu klären; 4.249,74 €, das Grundstück zu teilen; 2.476,50 €, ein Gebäude einzumessen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer und der Eintragung ins Liegenschaftskataster und gerechnet nach VwKostO‑MWVW. Die Annahmen stehen bei den Beispielen. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.
VwKostO‑MWVW vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2024 (GVBl. 2024 Nr. 79); Kostenverzeichnis Nr. 7111, 7115, 7117 mit Anlage 2 Staffeln A 1, B und C
Was kostet es, ein Grundstück in Hessen zu teilen?
Im Rechenbeispiel kostet die Teilung zusammen 4.249,74 €: 3.934,14 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 315,60 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach VwKostO‑MWVW. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.
VwKostO‑MWVW vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2024 (GVBl. 2024 Nr. 79); Kostenverzeichnis Nr. 7111, 7115, 7117 mit Anlage 2 Staffeln A 1, B und C
Was kostet eine Grenzfeststellung in Hessen?
Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 2.789,70 €: 2.622,76 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 166,94 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach VwKostO‑MWVW. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.
VwKostO‑MWVW vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2024 (GVBl. 2024 Nr. 79); Kostenverzeichnis Nr. 7111, 7115, 7117 mit Anlage 2 Staffeln A 1, B und C
Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Hessen?
Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 2.476,50 €: 2.201,50 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 275,00 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €, Wert gleich den Baukosten (Nr. 651 Satz 3). Gerechnet nach VwKostO‑MWVW. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.
VwKostO‑MWVW vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.12.2024 (GVBl. 2024 Nr. 79); Kostenverzeichnis Nr. 7111, 7115, 7117 mit Anlage 2 Staffeln A 1, B und C