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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Schleswig-Holstein kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Schleswig-Holstein, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Schleswig-Holstein1.873,90 €4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach VergVO‑ÖbVI (VergVO: Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Schleswig-Holstein) vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Was in Schleswig-Holstein gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Schleswig-Holstein (VergVO‑ÖbVI) mit dem Gebührentarif der VermGebVO (Vermessungsgebührenverordnung), Tarifstellen 10, 12, 13 und 15. Fassung vom 01.02.2025

VergVO‑ÖbVI

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Wie gerechnet wird

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot.

VergVO‑ÖbVI

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel1.873,90 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (2 Posten)
  • Grenzherstellung und Abmarkung
    4 Grenzpunkte, Grund- und Punktgebühr mal Bodenwertfaktor, Bodenwert 130 €/m² (§ 4 Abs. 1) (Tarifstelle 12.1, Gebührenstaffel 3)
    1.410,00 €
  • Vermessung, netto1.410,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer267,90 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.677,90 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    196 € für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (Tarifstelle 15.3)
    196,00 €
  • Zusammen1.873,90 €

Nicht enthalten

  • Zusätzlich auf Antrag hergestellte Grenzpunkte am Trennstück (74 € je Punkt, Tarifstelle 10.1.1)
  • Zuschläge außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 5 VergVO‑ÖbVI)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Leistungen außerhalb des Tarifs nach Zeitaufwand (§ 3 VergVO‑ÖbVI)

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Grundstück teilen

Beispiel2.260 €bis 2.870 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (2 Posten)
  • Zerlegung
    Vermessungsfläche 406 bis 812 m², Bodenwert 130 €/m² (§ 4 Abs. 1) (Tarifstelle 10.1, Gebührenstaffel 1)
    1.740 bis 2.210 €
  • Vermessung, netto1.740 bis 2.210 €
  • 19 % Umsatzsteuer330 bis 420 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer2.070 bis 2.630 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    60 € plus 8 % der Zerlegungsgebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (Tarifstelle 15.1)
    190 bis 240 €
  • Zusammen2.260 bis 2.870 €

Nicht enthalten

  • Zusätzlich auf Antrag hergestellte Grenzpunkte am Trennstück (74 € je Punkt, Tarifstelle 10.1.1)
  • Zuschläge außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 5 VergVO‑ÖbVI)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Leistungen außerhalb des Tarifs nach Zeitaufwand (§ 3 VergVO‑ÖbVI)

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Gebäude einmessen

Beispiel1.331,04 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (2 Posten)
  • Gebäudeeinmessung
    Wert des Gebäudes 150.000 bis 400.000 € (Tarifstelle 13, Gebührenstaffel 4)
    993,00 €
  • Vermessung, netto993,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer188,67 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.181,67 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    60 € plus 9 % der Einmessungsgebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (Tarifstelle 15.4)
    149,37 €
  • Zusammen1.331,04 €

Nicht enthalten

  • Zusätzlich auf Antrag hergestellte Grenzpunkte am Trennstück (74 € je Punkt, Tarifstelle 10.1.1)
  • Zuschläge außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 5 VergVO‑ÖbVI)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Leistungen außerhalb des Tarifs nach Zeitaufwand (§ 3 VergVO‑ÖbVI)

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Grundstück in Schleswig-Holstein vermessen zu lassen?

Im Rechenbeispiel kostet es 1.873,90 €, die Grenze zu klären; 2.260 bis 2.870 €, das Grundstück zu teilen; 1.331,04 €, ein Gebäude einzumessen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer und der Eintragung ins Liegenschaftskataster und gerechnet nach VergVO‑ÖbVI. Die Annahmen stehen bei den Beispielen. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Was kostet es, ein Grundstück in Schleswig-Holstein zu teilen?

Im Rechenbeispiel kostet die Teilung zusammen 2.260 bis 2.870 €: 2.070 bis 2.630 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 190 bis 240 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach VergVO‑ÖbVI. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Schleswig-Holstein?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 1.331,04 €: 1.181,67 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 149,37 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €. Gerechnet nach VergVO‑ÖbVI. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VergVO‑ÖbVI vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 829), § 2: Entgelte nach den Tarifstellen 10 bis 13 der Anlage zur VermGebVO vom 21.10.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 817); beide in Kraft seit 01.02.2025

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