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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Bremen kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Bremen, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Bremen4.042,50 €4 Grenzpunkte, vorhandene Grenzzeichen, keine neuen gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach VermWertKostV (Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen Bremen) vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Was in Bremen gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen Bremen (VermWertKostV), Kostenverzeichnis Anlage 1 Tz. 21 und 22. Fassung vom 01.01.2026

VermWertKostV

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Wie gerechnet wird

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot.

VermWertKostV

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Lageplan zum Bauantrag

In Bremen steht die Gebühr für einen qualifizierten Lageplan in der Kostenverordnung (VermWertKostV, Nr. 213). Sie besteht aus einer Grundgebühr und einem Zuschlag nach den Baukosten. Die genaue Zahl nennt Ihnen das Büro.

VermWertKostV

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel4.042,50 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, vorhandene Grenzzeichen, keine neuen gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
  • Vermessungsunterlagen
    vorbereiten (Tz. 210.1)
    150,00 €
  • Grundgebühr
    Grenzfeststellung (Tz. 211.2.1)
    800,00 €
  • Grenzpunkte feststellen
    4 Punkte: bis 4 je 450 €, ab dem 5. je 150 € (Tz. 211.2.2)
    1.800,00 €
  • Vermessung, netto2.750,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer522,50 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.272,50 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    250 € Grundgebühr und 20 % der Gebühr für Grenzfeststellung und Abmarkung (Tz. 220.1, 220.2 b); Gebühr der Katasterbehörde, ohne Umsatzsteuer
    770,00 €
  • Zusammen4.042,50 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Auslagen, z. B. für Grenzsteine oder Verkehrssicherung (Tz. 12.2)
  • Leistungen außerhalb des Kostenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Grundstück teilen

Beispiel4.740,50 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, keine vorhandenen Grenzpunkte zu bestätigen, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (5 Posten)
  • Vermessungsunterlagen
    vorbereiten (Tz. 210.1)
    150,00 €
  • Grundgebühr
    Zerlegung (Tz. 211.1.1)
    800,00 €
  • Neue Flurstücke
    2 × 900 € (Fläche, Tz. 211.1.2) × Wertfaktor 1 (Tz. 211.1.3)
    1.800,00 €
  • Abmarkung
    2 Grenzpunkte × 100 € (Tz. 211.3)
    200,00 €
  • Vermessung, netto2.950,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer560,50 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.510,50 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    250 € Grundgebühr und 35 % der Zerlegungs- und Abmarkungsgebühr (Tz. 220.1, 220.2 a); Gebühr der Katasterbehörde, ohne Umsatzsteuer
    1.230,00 €
  • Zusammen4.740,50 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Auslagen, z. B. für Grenzsteine oder Verkehrssicherung (Tz. 12.2)
  • Leistungen außerhalb des Kostenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Gebäude einmessen

Beispiel1.590,70 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
  • Vermessungsunterlagen
    vorbereiten (Tz. 210.1)
    150,00 €
  • Grundgebühr
    je Grundstück (Tz. 212.1.1)
    250,00 €
  • Gebäudeeinmessung
    Baukosten 50.000 bis 250.000 € (Tz. 212.2)
    530,00 €
  • Vermessung, netto930,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer176,70 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.106,70 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    250 € Grundgebühr und 30 % der Einmessungsgebühr (Tz. 220.1, 220.2 c); Gebühr der Katasterbehörde, ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die gesamten Baukosten auf dem Grundstück.
    484,00 €
  • Zusammen1.590,70 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Auslagen, z. B. für Grenzsteine oder Verkehrssicherung (Tz. 12.2)
  • Leistungen außerhalb des Kostenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Bremen?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 1.590,70 €: 1.106,70 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 484,00 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €. Gerechnet nach VermWertKostV. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermWertKostV vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 739), Anlagen 1 und 2 neu gefasst durch Verordnung vom 28.10.2025 (Brem.GBl. S. 1327), in Kraft seit 01.01.2026

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