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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Mecklenburg-Vorpommern kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Mecklenburg-Vorpommern, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Mecklenburg-Vorpommern4.185,62 €4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach VermKostVO M‑V (Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen) vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M‑V), Gebührentarif Tarifstellen 10 bis 14. Fassung vom 23.05.2024

VermKostVO M‑V

VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

Wie gerechnet wird

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot.

VermKostVO M‑V

VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel4.185,62 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
  • Grundgebühr
    4 Grenzpunkte (Gebührenstaffel 3, Teilgebühr A)
    1.710,00 €
  • Grenzpunkte feststellen
    4 × Satz für über 100 bis 250 €/m² (Teilgebühr B, Tarifstelle 11.1)
    1.580,00 €
  • Grenzsteine setzen
    4 Grenzpunkte × 17 € (Tarifstelle 12.1)
    68,00 €
  • Vermessung, netto3.358,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer638,02 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.996,02 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    12 % der Punktgebühr, mindestens 40 € (Tarifstelle 14.3); Gebühr des Katasteramts, ohne Umsatzsteuer
    189,60 €
  • Zusammen4.185,62 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Grenzpunkte des Reststücks, die festgestellt oder wiederhergestellt werden müssen (Gebührenstaffel 1, Anmerkung 5)
  • Auslagen nach dem Landesverwaltungskostengesetz (§ 1 Abs. 3)
  • Leistungen außerhalb des Gebührentarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

Grundstück teilen

Beispiel4.480 €bis 5.900 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (3 Posten)
  • Flurstücksbildung
    Vermessungsfläche bis 812 m², über 100 bis 250 €/m², × 1,13 (Gebührenstaffel 1, Tarifstelle 10.1)
    3.400 bis 4.470 €
  • Grenzsteine setzen
    2 Grenzpunkte × 17 € (Tarifstelle 12.1)
    30 €
  • Vermessung, netto3.430 bis 4.500 €
  • 19 % Umsatzsteuer650 bis 860 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer4.080 bis 5.360 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    12 % der Gebühr nach Gebührenstaffel 1 (Tarifstelle 14.1); Gebühr des Katasteramts, ohne Umsatzsteuer
    400 bis 540 €
  • Zusammen4.480 bis 5.900 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Grenzpunkte des Reststücks, die festgestellt oder wiederhergestellt werden müssen (Gebührenstaffel 1, Anmerkung 5)
  • Auslagen nach dem Landesverwaltungskostengesetz (§ 1 Abs. 3)
  • Leistungen außerhalb des Gebührentarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

Gebäude einmessen

Beispiel1.349,30 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (2 Posten)
  • Gebäudeeinmessung
    Gebäudewert 40.000 bis 500.000 € (Tarifstelle 13.1.1, Gebührenstaffel 4)
    1.030,00 €
  • Vermessung, netto1.030,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer195,70 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.225,70 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    12 % der Einmessungsgebühr je Gebäude (Tarifstelle 14.4); Gebühr des Katasteramts, ohne Umsatzsteuer
    123,60 €
  • Zusammen1.349,30 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Grenzpunkte des Reststücks, die festgestellt oder wiederhergestellt werden müssen (Gebührenstaffel 1, Anmerkung 5)
  • Auslagen nach dem Landesverwaltungskostengesetz (§ 1 Abs. 3)
  • Leistungen außerhalb des Gebührentarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 1.349,30 €: 1.225,70 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 123,60 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €. Gerechnet nach VermKostVO M‑V. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermKostVO M‑V vom 20.02.2018 (GVOBl. M‑V S. 66), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.05.2024 (GVOBl. M‑V S. 222)

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