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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Nordrhein-Westfalen kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Nordrhein-Westfalen, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Nordrhein-Westfalen2.594,20 €4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach VermWertKostO NRW (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen) vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.2026

Was in Nordrhein-Westfalen gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW), Kostentarif Tarifstellen 1 und 2. Fassung vom 01.01.2026

VermWertKostO NRW

VermWertKostO NRW vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.2026

Wie gerechnet wird

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot.

VermWertKostO NRW

VermWertKostO NRW vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.2026

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel2.594,20 €einschließlich Umsatzsteuer

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (3 Posten)
  • Grundaufwandspauschale
    je Vermessungsantrag (Tarifstelle 1.2)
    380,00 €
  • Grenzniederschrift
    Basisgebühr, unabhängig von der Zahl der Grenztermine (Tarifstelle 1.3.1)
    500,00 €
  • Grenzpunkte feststellen und abmarken
    4 × 250 € × Wertfaktor 1,3 (Tarifstelle 1.3.2 b)
    1.300,00 €
  • Netto2.180,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer414,20 €
  • Zusammen2.594,20 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Mehraufwand, wenn vor Ort mehr Grenzpunkte nötig sind (Tarifstelle 1.3.4)
  • Verkehrssicherung mit zusätzlichem Personal als Auslagen (Tarifstelle 1.3.4.2)
  • Leistungen außerhalb des Kostentarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermWertKostO NRW vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.2026

Grundstück teilen

Beispiel4.238,81 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (5 Posten)
  • Grundaufwandspauschale
    je Vermessungsantrag (Tarifstelle 1.2)
    380,00 €
  • Grenzniederschrift
    Basisgebühr (Tarifstelle 1.3.1)
    500,00 €
  • Neue Flurstücke
    1 × 900 € × 1,7 (Fläche) × Wertfaktor 1,3 (Tarifstelle 1.3.3)
    1.989,00 €
  • Abmarkung
    bei Teilungsvermessungen gebührenfrei (Tarifstelle 1.3.2 a)
    0,00 €
  • Vermessung, netto2.869,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer545,11 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.414,11 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    60 % der Grundaufwandspauschale und 30 % der Flurstücksgebühren, ohne Umsatzsteuer (Tarifstelle 2.1.2)
    824,70 €
  • Zusammen4.238,81 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Mehraufwand, wenn vor Ort mehr Grenzpunkte nötig sind (Tarifstelle 1.3.4)
  • Verkehrssicherung mit zusätzlichem Personal als Auslagen (Tarifstelle 1.3.4.2)
  • Leistungen außerhalb des Kostentarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermWertKostO NRW vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.2026

Gebäude einmessen

Beispiel1.380,40 €einschließlich Umsatzsteuer

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €, Normalherstellungskosten gleich den Baukosten angenommen

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (2 Posten)
  • Grundaufwandspauschale
    je Vermessungsantrag (Tarifstelle 1.2)
    380,00 €
  • Gebäudeeinmessung
    Normalherstellungskosten 100.000 bis 350.000 € (Tarifstelle 1.4.1)
    780,00 €
  • Netto1.160,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer220,40 €
  • Zusammen1.380,40 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Mehraufwand, wenn vor Ort mehr Grenzpunkte nötig sind (Tarifstelle 1.3.4)
  • Verkehrssicherung mit zusätzlichem Personal als Auslagen (Tarifstelle 1.3.4.2)
  • Leistungen außerhalb des Kostentarifs (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

VermWertKostO NRW vom 12.12.2019, Anlage (Kostentarif) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.12.2025 (GV. NRW. S. 1156), in Kraft seit 01.01.2026

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

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