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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Rheinland‑Pfalz kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Rheinland‑Pfalz, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Rheinland‑Pfalz4.060 €bis 4.410 €4 Grenzpunkte, Grenze wird festgestellt, keine neuen Grenzsteine, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Für »Gebäude einmessen« rechnet ANNA in Rheinland‑Pfalz noch keine Gebühr aus. Die Kosten nennt Ihnen das Vermessungsbüro.

Gerechnet nach VermGebV RP 2022 (Vermessungsgebührenverordnung) vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO

Was in Rheinland‑Pfalz gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis, VermGebV RP 2022), Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10 und 17.1 mit Gebührenstaffel I. Fassung vom 15.05.2024

VermGebV RP 2022

VermGebV RP 2022 vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel4.060 €bis 4.410 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenze wird festgestellt, keine neuen Grenzsteine, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
  • Grundaufwand
    446 € × Wertfaktor 1,2 bis 1,3 (Nr. 10.1, 10.7)
    540 bis 580 €
  • Grenzpunkte
    4 Grenzpunkte, Grenzfeststellung (Nr. 10.3.1), × Wertfaktor
    2.320 bis 2.530 €
  • Reisekosten und Feldaufwand
    je Antrag (Nr. 2.1)
    40 €
  • Vermessung, netto2.900 bis 3.150 €
  • 19 % Umsatzsteuer550 bis 590 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.450 bis 3.740 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    An das Katasteramt: Übernahme ins Liegenschaftskataster, 20 % der Gebühren nach Nr. 10 (Nr. 17.1), und Vermessungsunterlagen 44,60 € (Nr. 8)
    610 bis 670 €
  • Zusammen4.060 bis 4.410 €

Nicht enthalten

  • Mehrarbeit bei örtlichen Behinderungen oder Zwangsbedingungen (lfd. Nr. 12, bis 20 bzw. 30 %)
  • Höhere Vergütung nach Vereinbarung bei erschwerten Bedingungen oder Sonderwünschen (§ 23 Abs. 3 ÖbVIVO)
  • Vermarkungsmaterial über 10 € je Stück (Anm. 1 zu Nr. 10)
  • Auslagen nach § 3 (z. B. Porto über dem Kompaktbrief, Datenträger über 2,50 €)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar

VermGebV RP 2022 vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO

Grundstück teilen

Beispiel2.060 €bis 5.170 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, Grenzzeichen neu gesetzt, Zahl der vorhandenen Grenzpunkte offen (Grenzwiederherstellung bis Grenzfeststellung), Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (6 Posten)
  • Grundaufwand und neue Flurstücke
    446 € + 2 × 230 € × Wertfaktor 0,9 bis 1,3 (Nr. 10.1, 10.2, 10.7)
    820 bis 1.180 €
  • Bestehende Grenzpunkte bestimmen
    ohne Angabe der Zahl, Grenzwiederherstellung bis Grenzfeststellung (Nr. 10.3.3 bis 10.3.1), × Wertfaktor
    420 bis 2.180 €
  • Neue Grenzpunkte
    2 × 71 € × Wertfaktor (Nr. 10.4.1)
    130 bis 180 €
  • Grenzzeichen setzen
    2 × 25,50 € (Grenzmarke, Nr. 10.6.2) bis 42,20 € (Grenzstein, Nr. 10.6.1) × Wertfaktor
    50 bis 110 €
  • Reisekosten und Feldaufwand
    je Antrag (Nr. 2.1)
    40 €
  • Vermessung, netto1.460 bis 3.690 €
  • 19 % Umsatzsteuer280 bis 700 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer1.740 bis 4.390 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    An das Katasteramt: Übernahme ins Liegenschaftskataster, 20 % der Gebühren nach Nr. 10 (Nr. 17.1), und Vermessungsunterlagen 44,60 € (Nr. 8)
    320 bis 780 €
  • Zusammen2.060 bis 5.170 €

Nicht enthalten

  • Mehrarbeit bei örtlichen Behinderungen oder Zwangsbedingungen (lfd. Nr. 12, bis 20 bzw. 30 %)
  • Höhere Vergütung nach Vereinbarung bei erschwerten Bedingungen oder Sonderwünschen (§ 23 Abs. 3 ÖbVIVO)
  • Vermarkungsmaterial über 10 € je Stück (Anm. 1 zu Nr. 10)
  • Auslagen nach § 3 (z. B. Porto über dem Kompaktbrief, Datenträger über 2,50 €)
  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar

VermGebV RP 2022 vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Grundstück in Rheinland‑Pfalz vermessen zu lassen?

Im Rechenbeispiel kostet es 4.060 bis 4.410 €, die Grenze zu klären; 2.060 bis 5.170 €, das Grundstück zu teilen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer und der Eintragung ins Liegenschaftskataster und gerechnet nach VermGebV RP 2022. Die Annahmen stehen bei den Beispielen. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermGebV RP 2022 vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO

Was kostet eine Grenzfeststellung in Rheinland‑Pfalz?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 4.060 bis 4.410 €: 3.450 bis 3.740 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 610 bis 670 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenze wird festgestellt, keine neuen Grenzsteine, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach VermGebV RP 2022. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

VermGebV RP 2022 vom 17.08.2022 (GVBl. S. 287), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.05.2024 (GVBl. S. 118); Anlage lfd. Nr. 2.1, 8, 10.1 bis 10.7 und 17.1 mit Gebührenstaffel I; für ÖbVI § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 3 ÖbVIVO

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