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Wissen · Vermessung

Was eine Vermessung in Sachsen kostet

Hier sehen Sie typische Beispiele, gerechnet nach der Gebührenordnung von Sachsen, und rechnen für Ihr Grundstück selbst.

Bundesweit: Vermessungskosten im Vergleich aller Länder

BeispielGrenze klären in Sachsen3.119,60 €bis 3.249,60 €4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Für mein Grundstück rechnen

Gerechnet nach SächsVermKoVO (Sächsische Vermessungskostenverordnung) vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Was in Sachsen gilt

Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach: Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO), Anlage 1 Tarifstellen 2, 3, 4, 6, 9 und 12 mit Anlage 2 Tabellen 1 bis 4. Fassung vom 01.05.2023

SächsVermKoVO

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Wie gerechnet wird

Amtliche Vermessungen rechnet das Büro nach der Gebührenordnung des Landes ab, nicht nach freiem Angebot.

SächsVermKoVO

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Rechenbeispiele

Grenze klären

Beispiel3.119,60 €bis 3.249,60 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
  • Grenzwiederherstellung
    4 Grenzpunkte (Tarifstelle 4.1, Tabelle 4, mindestens 1.000 €)
    2.130,00 €
  • Grenzsteine setzen
    4 Grenzpunkte × 40 € (Tarifstelle 6.1)
    160,00 €
  • Auslagen
    2 % der Gebühren, mindestens 40 €, höchstens 5.000 € (Tarifstelle 1.3.2)
    45,80 €
  • Vermessung, netto2.335,80 €
  • 19 % Umsatzsteuer443,80 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer2.779,60 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Übernahme 15 % der Gebühr nach Tabelle 4 (Tarifstelle 9.3) und Vorbereitungsdaten 25 bis 150 € (12.1); Gebühren der Vermessungsbehörde, ohne Umsatzsteuer
    340 bis 470 €
  • Zusammen3.119,60 bis 3.249,60 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Weitere Auslagen nur bei Anfall: Zeugen, Sachverständige, amtliche Bekanntmachungen (Tarifstelle 1.3.1 a und c)
  • Die Ermäßigung um 77 € je Grenzpunkt, wenn für die Grenze ein Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO vorliegt (Tarifstellen 2 und 4)
  • Leistungen außerhalb des Gebührenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Grundstück teilen

Beispiel4.140 €bis 4.600 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, 4 vorhandene Grenzpunkte wiederhergestellt (die Ecken des alten Grundstücks), Grundstück 812 m², Bauland, Bodenrichtwert 130 €/m²

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (5 Posten)
  • Vorhandene Grenzpunkte
    4 Grenzpunkte wiederherstellen (angenommen: die Ecken des alten Grundstücks, änderbar) (Tarifstelle 2 a, Tabelle 1)
    1.650 bis 1.670 €
  • Trennstücke
    1 × Trennstück bis 812 m², Bauland, Gemeindegröße offen (Kategorie II oder III) (Tarifstelle 2 b, Tabelle 2)
    1.170 bis 1.360 €
  • Abmarkung
    2 Grenzpunkte × 40 € (Tarifstelle 6.1)
    80 €
  • Auslagen
    2 % der Gebühren, mindestens 40 €, höchstens 5.000 € (Tarifstelle 1.3.2)
    60 €
  • Vermessung, netto2.960 bis 3.170 €
  • 19 % Umsatzsteuer570 bis 600 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer3.530 bis 3.770 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    Übernahme 50 % der Gebühr je Trennstück (Tarifstelle 9.1) und Vorbereitungsdaten 25 bis 150 € (12.1); Gebühren der Vermessungsbehörde, ohne Umsatzsteuer
    610 bis 830 €
  • Zusammen4.140 bis 4.600 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Weitere Auslagen nur bei Anfall: Zeugen, Sachverständige, amtliche Bekanntmachungen (Tarifstelle 1.3.1 a und c)
  • Die Ermäßigung um 77 € je Grenzpunkt, wenn für die Grenze ein Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO vorliegt (Tarifstellen 2 und 4)
  • Leistungen außerhalb des Gebührenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Gebäude einmessen

Beispiel1.224,70 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung

Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €, Grundfläche 100 bis 250 m² angenommen

Selbst rechnen
So setzt sich der Betrag zusammen (3 Posten)
  • Gebäudeaufmessung
    Grundfläche 50 bis 300 m² (Tarifstelle 3.1, Tabelle 3)
    790,00 €
  • Auslagen
    2 % der Gebühren, mindestens 40 €, höchstens 5.000 € (Tarifstelle 1.3.2)
    40,00 €
  • Vermessung, netto830,00 €
  • 19 % Umsatzsteuer157,70 €
  • Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer987,70 €
  • Eintragung ins Liegenschaftskataster
    30 % der Aufmessungsgebühr (Tarifstelle 9.2); Gebühr der Vermessungsbehörde, ohne Umsatzsteuer
    237,00 €
  • Zusammen1.224,70 €

Nicht enthalten

  • Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
  • Weitere Auslagen nur bei Anfall: Zeugen, Sachverständige, amtliche Bekanntmachungen (Tarifstelle 1.3.1 a und c)
  • Die Ermäßigung um 77 € je Grenzpunkt, wenn für die Grenze ein Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO vorliegt (Tarifstellen 2 und 4)
  • Leistungen außerhalb des Gebührenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt: ein Bescheid oder eine Rechnung. Verlangt ein Amt eigene Gebühren, rechnet es selbst ab.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Vermessungskosten aller Länder im Vergleich

Auch wichtig: Gebäude einmessen lassen · Grundstück teilen · Flurkarte bekommen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Grundstück in Sachsen vermessen zu lassen?

Im Rechenbeispiel kostet es 3.119,60 bis 3.249,60 €, die Grenze zu klären; 4.140 bis 4.600 €, das Grundstück zu teilen; 1.224,70 €, ein Gebäude einzumessen, jeweils einschließlich Umsatzsteuer und der Eintragung ins Liegenschaftskataster und gerechnet nach SächsVermKoVO. Die Annahmen stehen bei den Beispielen. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Was kostet es, ein Grundstück in Sachsen zu teilen?

Im Rechenbeispiel kostet die Teilung zusammen 4.140 bis 4.600 €: 3.530 bis 3.770 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 610 bis 830 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: Teilung in 2 Grundstücke, 2 neue Grenzpunkte, 4 vorhandene Grenzpunkte wiederhergestellt (die Ecken des alten Grundstücks), Grundstück 812 m², Bauland, Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach SächsVermKoVO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Was kostet eine Grenzfeststellung in Sachsen?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 3.119,60 bis 3.249,60 €: 2.779,60 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 340 bis 470 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m². Gerechnet nach SächsVermKoVO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

Was kostet eine Gebäudeeinmessung in Sachsen?

Im Rechenbeispiel kostet sie zusammen 1.224,70 €: 987,70 € für die Vermessung einschließlich Umsatzsteuer und 237,00 € für die Eintragung ins Liegenschaftskataster. Angenommen: 1 Einfamilienhaus, Neubau, Baukosten 250.000 €, Grundfläche 100 bis 250 m² angenommen. Gerechnet nach SächsVermKoVO. Verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

SächsVermKoVO vom 29.06.2019 (SächsGVBl. S. 551), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.01.2023 (SächsGVBl. S. 37), Fassung gültig ab 01.05.2023

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