Grenze klären
Beispiel3.119,60 €bis 3.249,60 €einschließlich Umsatzsteuer und Eintragung
Angenommen: 4 Grenzpunkte, Grenzsteine neu gesetzt, Grundstück 812 m², Bodenrichtwert 130 €/m²
Selbst rechnenSo setzt sich der Betrag zusammen (4 Posten)
- Grenzwiederherstellung
4 Grenzpunkte (Tarifstelle 4.1, Tabelle 4, mindestens 1.000 €)2.130,00 € - Grenzsteine setzen
4 Grenzpunkte × 40 € (Tarifstelle 6.1)160,00 € - Auslagen
2 % der Gebühren, mindestens 40 €, höchstens 5.000 € (Tarifstelle 1.3.2)45,80 €
- Vermessung, netto2.335,80 €
- 19 % Umsatzsteuer443,80 €
- Vermessung, einschließlich 19 % Umsatzsteuer2.779,60 €
- Eintragung ins Liegenschaftskataster
Übernahme 15 % der Gebühr nach Tabelle 4 (Tarifstelle 9.3) und Vorbereitungsdaten 25 bis 150 € (12.1); Gebühren der Vermessungsbehörde, ohne Umsatzsteuer340 bis 470 € - Zusammen3.119,60 bis 3.249,60 €
Nicht enthalten
- Kosten anderer Stellen, z. B. Grundbuchamt oder Notar
- Weitere Auslagen nur bei Anfall: Zeugen, Sachverständige, amtliche Bekanntmachungen (Tarifstelle 1.3.1 a und c)
- Die Ermäßigung um 77 € je Grenzpunkt, wenn für die Grenze ein Katasternachweis nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO vorliegt (Tarifstellen 2 und 4)
- Leistungen außerhalb des Gebührenverzeichnisses (z. B. Absteckung, Ingenieurvermessung)