Brandschutznachweis in Bayern
Brauchen Sie in Bayern einen Brandschutznachweis, und muss er geprüft werden? Wählen Sie Ihr Gebäude, dann sehen Sie es sofort, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
Ab Gebäudeklasse 5 bescheinigt oder geprüft
In Bayern muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder von der Bauaufsicht geprüft werden. In allen anderen Fällen wird er nicht geprüft.
Art. 62b Abs. 2 BayBOWas in Bayern gilt
Rechtsgrundlage
Gebäudeklassen, Sonderbauten und Prüfpflicht stehen in: Bayerische Bauordnung (BayBO). Fassung vom 01.05.2026
Beispiel: Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²
- Gebäudeklasse
- 4: Gebäude mit einer Höhe bis 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² (oder Teilen von Nutzungseinheiten, die durch Trennwände begrenzt sind und eigene Rettungswege haben, mit jeweils nicht mehr als 400 m²)
- Sonderbau
- nein
- Prüfpflicht
- nein
- Prüfweg
- Im Übrigen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.
Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 4
Art. 62b Abs. 2 BayBO
Beispiel: Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²
- Gebäudeklasse
- 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
- Sonderbau
- ja, als Hochhäuser
- Prüfpflicht
- ja
- Prüfweg
- wahlweise Bescheinigung durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz oder bauaufsichtliche Prüfung
Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 5
Art. 2 Abs. 4 BayBO Nr. 1
Art. 62b Abs. 2 BayBO
Wer die Prüfung beauftragt
der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt
In Bayern kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
Art. 62b Abs. 2 BayBO
Was macht der Prüfsachverständige für Brandschutz?
Prüft, bescheinigt und kontrolliert
Der Prüfsachverständige prüft, ob der Brandschutznachweis vollständig und richtig ist, stimmt sich mit der örtlichen Feuerwehr ab und kontrolliert auf der Baustelle, dass gebaut wird, was er bescheinigt hat.
§ 19 Abs. 1 PrüfVBau
Wer darf den Brandschutznachweis aufstellen?
Bauvorlageberechtigte oder eingetragene Fachleute
Den Brandschutznachweis stellen Bauvorlageberechtigte auf, Prüfsachverständige für Brandschutz oder Fachleute mit passendem Studium und mindestens zwei Jahren Praxis im Brandschutz, die in der Liste der Architekten- oder Ingenieurekammer eingetragen sind.
Art. 62b Abs. 1, Art. 62 Abs. 3 BayBO
Wie die Prüfung abgerechnet wird
Der Prüfsachverständige rechnet nach Zeitaufwand ab, mit einem festen Stundensatz einschließlich Umsatzsteuer; berechnet werden mindestens zwei Stunden. Eine Tabelle nach der Größe des Gebäudes gibt es in Bayern dafür nicht.
In Bayern rechnet der Prüfsachverständige für Brandschutz nach Zeitaufwand ab. Je Stunde sind 146 € angekündigt, einschließlich Umsatzsteuer, für Prüfaufträge ab dem 01.10.2026, vorbehaltlich der Verabschiedung des Bezügeanpassungsgesetzes; bis dahin 142 €. Berechnet werden mindestens zwei Stunden.
Mindesthonorar: 2 × 146 € = 292 € für Aufträge ab dem 01.10.2026, vorbehaltlich der Verabschiedung des Bezügeanpassungsgesetzes; bis dahin 2 × 142 € = 284 €.
§ 35 i. V. m. § 31 Abs. 5 PrüfVBau
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Brandschutznachweis je Bundesland
Amtliche Hinweise: Seite des Bauministeriums: Bautechnische Nachweise, mit Infoblatt · Seite des Bauministeriums: Prüfsachverständige im Baurecht, auch für Brandschutz (verlinkt am 10.10.2026).
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Häufige Fragen
Wann wird der Brandschutznachweis in Bayern geprüft?
Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²: Gebäudeklasse 4, kein Sonderbau, keine Prüfpflicht. Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²: Gebäudeklasse 5, Sonderbau, der Brandschutznachweis wird bescheinigt oder geprüft. Im Übrigen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.
Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 4; Art. 62b Abs. 2 BayBO; Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 5; Art. 2 Abs. 4 BayBO Nr. 1
Welche Gebäudeklasse haben Wohngebäude in Bayern?
In Bayern richtet sich die Gebäudeklasse eines Mehrfamilienhauses mit 3 bis 6 Wohnungen nach der Höhe des obersten Fußbodens. Bis 7 m: Gebäudeklasse 3. Über 7 bis 13 m: Gebäudeklasse 4, wenn jede Wohnung höchstens 400 m² hat, sonst 5. Über 13 m: Gebäudeklasse 5.
Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 3
Welche Wohngebäude sind in Bayern ein Sonderbau?
Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²: kein Sonderbau. Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²: Sonderbau, als Hochhäuser.
Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 4; Art. 62b Abs. 2 BayBO; Art. 2 Abs. 3 BayBO Nr. 5; Art. 2 Abs. 4 BayBO Nr. 1
Wann wird der Brandschutznachweis bescheinigt oder geprüft?
Ab Gebäudeklasse 5 bescheinigt oder geprüft
In Bayern muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder von der Bauaufsicht geprüft werden. In allen anderen Fällen wird er nicht geprüft.
Art. 62b Abs. 2 BayBO
Was macht der Prüfsachverständige für Brandschutz?
Prüft, bescheinigt und kontrolliert
Der Prüfsachverständige prüft, ob der Brandschutznachweis vollständig und richtig ist, stimmt sich mit der örtlichen Feuerwehr ab und kontrolliert auf der Baustelle, dass gebaut wird, was er bescheinigt hat.
§ 19 Abs. 1 PrüfVBau
Wer darf den Brandschutznachweis aufstellen?
Bauvorlageberechtigte oder eingetragene Fachleute
Den Brandschutznachweis stellen Bauvorlageberechtigte auf, Prüfsachverständige für Brandschutz oder Fachleute mit passendem Studium und mindestens zwei Jahren Praxis im Brandschutz, die in der Liste der Architekten- oder Ingenieurekammer eingetragen sind.
Art. 62b Abs. 1, Art. 62 Abs. 3 BayBO
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