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Wissen · Brandschutz

Brandschutznachweis in Brandenburg

Brauchen Sie in Brandenburg einen Brandschutznachweis, und muss er geprüft werden? Wählen Sie Ihr Gebäude, dann sehen Sie es sofort, mit der Stelle im Gesetz.

Was in Brandenburg gilt

Beispiel: Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²

Gebäudeklasse
4: Gebäude mit einer Höhe bis 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
Sonderbau
nein
Prüfpflicht
nein
Prüfweg
Im Übrigen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.

§ 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 4

§ 66 Abs. 3 BbgBO

BbgBO

BbgBO i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.11.2018 (GVBl. I/18, Nr. 39), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I/26, Nr. 20, S. 22); weitere Teile treten am 01.01.2027 und 14.01.2027 in Kraft

Beispiel: Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²

Gebäudeklasse
5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Sonderbau
ja, als Hochhäuser (Höhe nach § 2 Abs. 3 Satz 2 von mehr als 22 m)
Prüfpflicht
ja
Prüfweg
bauaufsichtliche Prüfung bzw. Prüfingenieur; der Prüfbericht muss vor Erteilung der Baugenehmigung vorliegen

§ 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 5

§ 2 Abs. 4 BbgBO Nr. 1

§ 66 Abs. 3 BbgBO

BbgBO

BbgBO i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.11.2018 (GVBl. I/18, Nr. 39), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.06.2026 (GVBl. I/26, Nr. 20, S. 22); weitere Teile treten am 01.01.2027 und 14.01.2027 in Kraft

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Brandschutznachweis je Bundesland

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Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern

Häufige Fragen

Wann wird der Brandschutznachweis in Brandenburg geprüft?

Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²: Gebäudeklasse 4, kein Sonderbau, keine Prüfpflicht. Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²: Gebäudeklasse 5, Sonderbau, der Brandschutznachweis wird geprüft. Im Übrigen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.

§ 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 4; § 66 Abs. 3 BbgBO; § 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 5; § 2 Abs. 4 BbgBO Nr. 1

Welche Gebäudeklasse haben Wohngebäude in Brandenburg?

In Brandenburg richtet sich die Gebäudeklasse eines Mehrfamilienhauses mit 3 bis 6 Wohnungen nach der Höhe des obersten Fußbodens. Bis 7 m: Gebäudeklasse 3. Über 7 bis 13 m: Gebäudeklasse 4, wenn jede Wohnung höchstens 400 m² hat, sonst 5. Über 13 m: Gebäudeklasse 5.

§ 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 3

Welche Wohngebäude sind in Brandenburg ein Sonderbau?

Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²: kein Sonderbau. Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²: Sonderbau, als Hochhäuser (Höhe nach § 2 Abs. 3 Satz 2 von mehr als 22 m).

§ 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 4; § 66 Abs. 3 BbgBO; § 2 Abs. 3 BbgBO Nr. 5; § 2 Abs. 4 BbgBO Nr. 1

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