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Wissen · Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit

Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Bayern

Muss in Bayern Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.

Kurz gesagt

Brandschutz
der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder BauamtArt. 62b Abs. 2 BayBO
Standsicherheit
bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO, § 2 Abs. 1 PrüfVBau

Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?

Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.

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Was in Bayern gilt

Wer beauftragt: Brandschutz

In Bayern kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.

Art. 62b Abs. 2 BayBO

Wer beauftragt: Standsicherheit

Bei Sonderbauten prüft in Bayern das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO

Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO, § 2 Abs. 1 PrüfVBau

Wird der Standsicherheitsnachweis geprüft?

In Bayern entscheidet Ihre Tragwerksplanerin oder Ihr Tragwerksplaner bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 anhand von acht Kriterien der Bauvorlagenverordnung, ob eine Prüfsachverständige oder ein Prüfsachverständiger den Standsicherheitsnachweis bescheinigen muss, und gibt dazu eine Erklärung ab. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sind davon ausgenommen.

Art. 62a Abs. 2 BayBO

Art. 62a Abs. 2 BayBO; § 15 Abs. 3 und Anlage 2 BauVorlV

Wann wird der Brandschutznachweis bescheinigt oder geprüft?

Ab Gebäudeklasse 5 bescheinigt oder geprüft

In Bayern muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder von der Bauaufsicht geprüft werden. In allen anderen Fällen wird er nicht geprüft.

Art. 62b Abs. 2 BayBO

Was macht der Prüfsachverständige für Brandschutz?

Prüft, bescheinigt und kontrolliert

Der Prüfsachverständige prüft, ob der Brandschutznachweis vollständig und richtig ist, stimmt sich mit der örtlichen Feuerwehr ab und kontrolliert auf der Baustelle, dass gebaut wird, was er bescheinigt hat.

§ 19 Abs. 1 PrüfVBau

Wer darf den Brandschutznachweis aufstellen?

Bauvorlageberechtigte oder eingetragene Fachleute

Den Brandschutznachweis stellen Bauvorlageberechtigte auf, Prüfsachverständige für Brandschutz oder Fachleute mit passendem Studium und mindestens zwei Jahren Praxis im Brandschutz, die in der Liste der Architekten- oder Ingenieurekammer eingetragen sind.

Art. 62b Abs. 1, Art. 62 Abs. 3 BayBO

Wie die Prüfung abgerechnet wird

In Bayern rechnet der Prüfsachverständige für Brandschutz nach Zeitaufwand ab. Je Stunde sind 146 € angekündigt, einschließlich Umsatzsteuer, für Prüfaufträge ab dem 01.10.2026, vorbehaltlich der Verabschiedung des Bezügeanpassungsgesetzes; bis dahin 142 €. Berechnet werden mindestens zwei Stunden.

§ 35 i. V. m. § 31 Abs. 5 PrüfVBau

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde; verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich

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Häufige Fragen

Wer beauftragt in Bayern den Prüfingenieur für Brandschutz?

In Bayern kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.

Art. 62b Abs. 2 BayBO

Wer beauftragt in Bayern den Prüfingenieur für die Standsicherheit?

Bei Sonderbauten prüft in Bayern das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO, § 2 Abs. 1 PrüfVBau

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