Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Bayern
Muss in Bayern Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder BauamtArt. 62b Abs. 2 BayBO
- Standsicherheit
- bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO, § 2 Abs. 1 PrüfVBau
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.
»Anfrage vorbereiten« stellt Ihren Text zusammen; verschickt wird er erst, wenn Sie selbst auf Senden tippen.
Was in Bayern gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
In Bayern kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
Wer beauftragt: Standsicherheit
Bei Sonderbauten prüft in Bayern das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO
Wird der Standsicherheitsnachweis geprüft?
In Bayern entscheidet Ihre Tragwerksplanerin oder Ihr Tragwerksplaner bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 anhand von acht Kriterien der Bauvorlagenverordnung, ob eine Prüfsachverständige oder ein Prüfsachverständiger den Standsicherheitsnachweis bescheinigen muss, und gibt dazu eine Erklärung ab. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sind davon ausgenommen.
Art. 62a Abs. 2 BayBO
Wann wird der Brandschutznachweis bescheinigt oder geprüft?
Ab Gebäudeklasse 5 bescheinigt oder geprüft
In Bayern muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder von der Bauaufsicht geprüft werden. In allen anderen Fällen wird er nicht geprüft.
Was macht der Prüfsachverständige für Brandschutz?
Prüft, bescheinigt und kontrolliert
Der Prüfsachverständige prüft, ob der Brandschutznachweis vollständig und richtig ist, stimmt sich mit der örtlichen Feuerwehr ab und kontrolliert auf der Baustelle, dass gebaut wird, was er bescheinigt hat.
Wer darf den Brandschutznachweis aufstellen?
Bauvorlageberechtigte oder eingetragene Fachleute
Den Brandschutznachweis stellen Bauvorlageberechtigte auf, Prüfsachverständige für Brandschutz oder Fachleute mit passendem Studium und mindestens zwei Jahren Praxis im Brandschutz, die in der Liste der Architekten- oder Ingenieurekammer eingetragen sind.
Wie die Prüfung abgerechnet wird
In Bayern rechnet der Prüfsachverständige für Brandschutz nach Zeitaufwand ab. Je Stunde sind 146 € angekündigt, einschließlich Umsatzsteuer, für Prüfaufträge ab dem 01.10.2026, vorbehaltlich der Verabschiedung des Bezügeanpassungsgesetzes; bis dahin 142 €. Berechnet werden mindestens zwei Stunden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde; verbindlich ist nur die Abrechnung, die am Ende kommt.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
Auch in Bayern: Brandschutz in Bayern
Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern
Häufige Fragen
Wer beauftragt in Bayern den Prüfingenieur für Brandschutz?
In Bayern kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
Art. 62b Abs. 2 BayBO
Wer beauftragt in Bayern den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
Bei Sonderbauten prüft in Bayern das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
Art. 62a Abs. 2 Satz 2 BayBO, § 2 Abs. 1 PrüfVBau
Sie sind das Büro?
ANNA rechnet das im Anfrageformular Ihrer Website vor, nach derselben Fundstelle.