Brandschutznachweis in Berlin
Brauchen Sie in Berlin einen Brandschutznachweis, und muss er geprüft werden? Wählen Sie Ihr Gebäude, dann sehen Sie es sofort, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
Ab Gebäudeklasse 4 prüft ein Prüfingenieur
In Berlin muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 geprüft werden. Die Prüfung macht eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz; beauftragt wird sie von der Bauherrin oder dem Bauherrn oder über die Bauaufsichtsbehörde. Dazu gehört auch die Kontrolle auf der Baustelle. In allen anderen Fällen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.
§ 66 Abs. 3 und 4 BauO Bln, § 19 Abs. 1 und § 33 Satz 2 BauPrüfVWas in Berlin gilt
Rechtsgrundlage
Gebäudeklassen, Sonderbauten und Prüfpflicht stehen in: Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Fassung vom 23.07.2026
Beispiel: Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²
- Gebäudeklasse
- 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche
- Sonderbau
- nein
- Prüfpflicht
- ja
- Prüfweg
- Den Brandschutznachweis prüft eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz.
§ 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 4
§ 66 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln
Beispiel: Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²
- Gebäudeklasse
- 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
- Sonderbau
- ja, als Hochhäuser
- Prüfpflicht
- ja
- Prüfweg
- Den Brandschutznachweis prüft eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz.
§ 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 5
§ 2 Abs. 4 BauO Bln Nr. 1
§ 66 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln
Was die Prüfung kostet
Prüfung ab 500 Euro
Muss der Brandschutznachweis geprüft werden, berechnet die Prüfingenieurin oder der Prüfingenieur eine Gebühr nach einer festen Tabelle. Sie richtet sich nach dem Rauminhalt des Gebäudes und seiner Nutzung und beträgt mindestens 500 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Für ein Mehrfamilienhaus mit 4.000 Kubikmetern sind es etwa 2.100 Euro. Kommen später Änderungen dazu, kann bis zur gleichen Summe noch einmal Gebühr anfallen.
| Gebäude | Bauwert | Gebühr |
|---|---|---|
| Mehrfamilienhaus, Gebäudeklasse 4, 4.000 m³ | 912.000 €4.000 m³ × 228 € je m³ | 2.091,51 € |
| Bürogebäude, Gebäudeklasse 5, 10.000 m³ | 3.080.000 €10.000 m³ × 308 € je m³ | 5.536,56 € |
| Mittelgarage, mehrgeschossig, 6.000 m³ | 1.212.000 €6.000 m³ × 202 € je m³ | 2.628,18 € |
Einfamilienhaus, Gebäudeklasse 1 bis 3, kein Sonderbau: keine Prüfung (§ 66 Abs. 4 BauO Bln)
§ 27, § 28 Abs. 1 und § 33 BauPrüfV mit Anlagen 1 und 3; Tabelle der fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte (ABl. Nr. 27/2026, S. 1712) · Tabelle der fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt (Anlage 1 zu § 27 Abs. 1 BauPrüfV), Stand 26.06.2026 (ABl. Nr. 27/2026, S. 1712), Indexzahl 1,868, gültig ab 1.6.2026
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Brandschutznachweis je Bundesland
Amtliche Formulare: Formulare der Senatsverwaltung: Bautechnische Nachweise, auch zur Prüfung des Brandschutznachweises · Merkblatt der Senatsverwaltung zum Brandschutznachweis (verlinkt am 09.10.2026).
Auch in Berlin: Vermessungskosten in Berlin
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Häufige Fragen
Wann wird der Brandschutznachweis in Berlin geprüft?
Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²: Gebäudeklasse 4, kein Sonderbau, der Brandschutznachweis wird geprüft. Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²: Gebäudeklasse 5, Sonderbau, der Brandschutznachweis wird geprüft. Den Brandschutznachweis prüft eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz.
§ 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 4; § 66 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln; § 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 5; § 2 Abs. 4 BauO Bln Nr. 1
Welche Gebäudeklasse haben Wohngebäude in Berlin?
In Berlin richtet sich die Gebäudeklasse eines Mehrfamilienhauses mit 3 bis 6 Wohnungen nach der Höhe des obersten Fußbodens. Bis 7 m: Gebäudeklasse 3. Über 7 bis 13 m: Gebäudeklasse 4, wenn jede Wohnung höchstens 400 m² hat, sonst 5. Über 13 m: Gebäudeklasse 5.
§ 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 3
Welche Wohngebäude sind in Berlin ein Sonderbau?
Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²: kein Sonderbau. Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²: Sonderbau, als Hochhäuser.
§ 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 4; § 66 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln; § 2 Abs. 3 BauO Bln Nr. 5; § 2 Abs. 4 BauO Bln Nr. 1
Wer prüft den Brandschutznachweis?
Ab Gebäudeklasse 4 prüft ein Prüfingenieur
In Berlin muss der Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 geprüft werden. Die Prüfung macht eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur für Brandschutz; beauftragt wird sie von der Bauherrin oder dem Bauherrn oder über die Bauaufsichtsbehörde. Dazu gehört auch die Kontrolle auf der Baustelle. In allen anderen Fällen wird der Brandschutznachweis nicht geprüft.
§ 66 Abs. 3 und 4 BauO Bln, § 19 Abs. 1 und § 33 Satz 2 BauPrüfV
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