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Wissen · Brandschutz

Brandschutznachweis in Nordrhein-Westfalen

Brauchen Sie in Nordrhein-Westfalen einen Brandschutznachweis, und muss er geprüft werden? Wählen Sie Ihr Gebäude, dann sehen Sie es sofort, mit der Stelle im Gesetz.

Was in Nordrhein-Westfalen gilt

Rechtsgrundlage

Gebäudeklassen, Sonderbauten und Prüfpflicht stehen in: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Fassung vom 01.09.2026

BauO NRW 2018

BauO NRW 2018 vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.07.2026 (GV. NRW. 2026 S. 537), in Kraft seit 01.09.2026

Beispiel: Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²

Gebäudeklasse
4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss
Sonderbau
nein
Prüfpflicht
ja
Prüfweg
Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Sonderbau sowie Mittelgaragen: Bescheinigung durch eine Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz, dazu die Erklärung zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung. Sonderbauten und Großgaragen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft mit einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz oder selbst.

§ 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Nr. 4

§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)

BauO NRW 2018

BauO NRW 2018 vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.07.2026 (GV. NRW. 2026 S. 537), in Kraft seit 01.09.2026

Beispiel: Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²

Gebäudeklasse
5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Sonderbau
ja, als Hochhäuser
Prüfpflicht
ja
Prüfweg
Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Sonderbau sowie Mittelgaragen: Bescheinigung durch eine Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz, dazu die Erklärung zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung. Sonderbauten und Großgaragen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft mit einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz oder selbst.

§ 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Nr. 5

§ 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 Nr. 1

§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)

BauO NRW 2018

BauO NRW 2018 vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.07.2026 (GV. NRW. 2026 S. 537), in Kraft seit 01.09.2026

Wer die Prüfung beauftragt

bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)

Bei Sonderbauten prüft in Nordrhein-Westfalen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Brandschutznachweis je Bundesland

Auch in Nordrhein-Westfalen: Vermessungskosten in Nordrhein-Westfalen · Prüfingenieur in Nordrhein-Westfalen

Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern

Häufige Fragen

Welche Gebäudeklasse haben Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Gebäudeklasse eines Mehrfamilienhauses mit 3 bis 6 Wohnungen nach der Höhe des obersten Fußbodens. Bis 7 m: Gebäudeklasse 3. Über 7 bis 13 m: Gebäudeklasse 4, wenn jede Wohnung höchstens 400 m² hat, sonst 5. Über 13 m: Gebäudeklasse 5.

§ 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Nr. 3

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