Brandschutznachweis in Nordrhein-Westfalen
Brauchen Sie in Nordrhein-Westfalen einen Brandschutznachweis, und muss er geprüft werden? Wählen Sie Ihr Gebäude, dann sehen Sie es sofort, mit der Stelle im Gesetz.
Was in Nordrhein-Westfalen gilt
Rechtsgrundlage
Gebäudeklassen, Sonderbauten und Prüfpflicht stehen in: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Fassung vom 01.09.2026
Beispiel: Mehrfamilienhaus, oberster Fußboden über 7 bis 13 m, 3 bis 6 Wohnungen mit je höchstens 400 m², zusammen 400 bis 1.600 m²
- Gebäudeklasse
- 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss
- Sonderbau
- nein
- Prüfpflicht
- ja
- Prüfweg
- Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Sonderbau sowie Mittelgaragen: Bescheinigung durch eine Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz, dazu die Erklärung zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung. Sonderbauten und Großgaragen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft mit einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz oder selbst.
§ 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Nr. 4
§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)
Beispiel: Wohnhochhaus, oberster Fußboden über 22 m, mehr als 6 Wohnungen, zusammen über 1.600 m²
- Gebäudeklasse
- 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
- Sonderbau
- ja, als Hochhäuser
- Prüfpflicht
- ja
- Prüfweg
- Gebäudeklassen 4 und 5 ohne Sonderbau sowie Mittelgaragen: Bescheinigung durch eine Prüfsachverständige oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz, dazu die Erklärung zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung. Sonderbauten und Großgaragen: Die Bauaufsichtsbehörde prüft mit einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz oder selbst.
§ 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Nr. 5
§ 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 Nr. 1
§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018 (Fassung ab 01.09.2026)
Wer die Prüfung beauftragt
bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)
Bei Sonderbauten prüft in Nordrhein-Westfalen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Brandschutznachweis je Bundesland
Auch in Nordrhein-Westfalen: Vermessungskosten in Nordrhein-Westfalen · Prüfingenieur in Nordrhein-Westfalen
Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern
Häufige Fragen
Welche Gebäudeklasse haben Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Gebäudeklasse eines Mehrfamilienhauses mit 3 bis 6 Wohnungen nach der Höhe des obersten Fußbodens. Bis 7 m: Gebäudeklasse 3. Über 7 bis 13 m: Gebäudeklasse 4, wenn jede Wohnung höchstens 400 m² hat, sonst 5. Über 13 m: Gebäudeklasse 5.
§ 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Nr. 3
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