Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Nordrhein-Westfalen
Muss in Nordrhein-Westfalen Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 2 BauO NRW 2018
- Standsicherheit
- der Bauherr§ 68 Abs. 3 BauO NRW 2018
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.
»Anfrage vorbereiten« stellt Ihren Text zusammen; verschickt wird er erst, wenn Sie selbst auf Senden tippen.
Was in Nordrhein-Westfalen gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
Bei Sonderbauten prüft in Nordrhein-Westfalen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
Wer beauftragt: Standsicherheit
In Nordrhein-Westfalen beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen für die Standsicherheit.
Wird der Standsicherheitsnachweis geprüft?
In Nordrhein-Westfalen bescheinigt eine Prüfsachverständige oder ein Prüfsachverständiger für Standsicherheit den Nachweis. Ausgenommen sind verfahrensfreie Vorhaben, Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse und eingeschossige Gebäude bis 200 m².
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Sie sind das Büro?
ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.