Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit im Saarland
Muss im Saarland Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt§ 67 Abs. 4 Satz 2 LBO Saarland
- Standsicherheit
- der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt§ 67 Abs. 4 Satz 1 LBO Saarland
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.
»Anfrage vorbereiten« stellt Ihren Text zusammen; verschickt wird er erst, wenn Sie selbst auf Senden tippen.
Was im Saarland gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
Im Saarland kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
Wer beauftragt: Standsicherheit
Im Saarland kann die Standsicherheit ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Häufige Fragen
Wer beauftragt im Saarland den Prüfingenieur für Brandschutz?
Im Saarland kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
§ 67 Abs. 4 Satz 2 LBO Saarland
Wer beauftragt im Saarland den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
Im Saarland kann die Standsicherheit ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.
§ 67 Abs. 4 Satz 1 LBO Saarland
Sie sind das Büro?
ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.