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Wissen · Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit

Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit im Saarland

Muss im Saarland Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.

Kurz gesagt

Brandschutz
der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt§ 67 Abs. 4 Satz 2 LBO Saarland
Standsicherheit
der Bauherr wählt: Prüfsachverständiger oder Bauamt§ 67 Abs. 4 Satz 1 LBO Saarland

Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?

Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.

Alle Länder im Vergleich
Anderes Land

Was im Saarland gilt

Wer beauftragt: Brandschutz

Im Saarland kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.

§ 67 Abs. 4 Satz 2 LBO Saarland

Wer beauftragt: Standsicherheit

Im Saarland kann die Standsicherheit ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.

§ 67 Abs. 4 Satz 1 LBO Saarland

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich

Auch im Saarland: Vermessungskosten im Saarland

Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern

Häufige Fragen

Wer beauftragt im Saarland den Prüfingenieur für Brandschutz?

Im Saarland kann den Brandschutz ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.

§ 67 Abs. 4 Satz 2 LBO Saarland

Wer beauftragt im Saarland den Prüfingenieur für die Standsicherheit?

Im Saarland kann die Standsicherheit ein Prüfsachverständiger bescheinigen, oder das Bauamt übernimmt die Prüfung.

§ 67 Abs. 4 Satz 1 LBO Saarland

Sie sind das Büro?

ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.