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Wissen · Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit

Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Hessen

Muss in Hessen Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.

Kurz gesagt

Brandschutz
bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 HBO
Standsicherheit
bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HBO

Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?

Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.

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Was in Hessen gilt

Wer beauftragt: Brandschutz

Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 HBO

Wer beauftragt: Standsicherheit

Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HBO

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich

Auch in Hessen: Vermessungskosten in Hessen

Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern

Häufige Fragen

Wer beauftragt in Hessen den Prüfingenieur für Brandschutz?

Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 HBO

Wer beauftragt in Hessen den Prüfingenieur für die Standsicherheit?

Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.

§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HBO

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ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.