Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Hessen
Muss in Hessen Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 HBO
- Standsicherheit
- bei Sonderbauten das Bauamt, sonst der Bauherr (Prüfsachverständige)§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HBO
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
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Was in Hessen gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
Wer beauftragt: Standsicherheit
Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Häufige Fragen
Wer beauftragt in Hessen den Prüfingenieur für Brandschutz?
Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 HBO
Wer beauftragt in Hessen den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
Bei Sonderbauten prüft in Hessen das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Bei anderen Gebäuden, bei denen eine Prüfung vorgeschrieben ist, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen.
§ 68 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 HBO
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