Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Schleswig-Holstein
Muss in Schleswig-Holstein Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 PPVO Schleswig-Holstein
- Standsicherheit
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 PPVO Schleswig-Holstein
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
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Was in Schleswig-Holstein gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
In Schleswig-Holstein prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 PPVO Schleswig-Holstein
Wer beauftragt: Standsicherheit
In Schleswig-Holstein prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 PPVO Schleswig-Holstein
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Häufige Fragen
Wer beauftragt in Schleswig-Holstein den Prüfingenieur für Brandschutz?
In Schleswig-Holstein prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 PPVO Schleswig-Holstein
Wer beauftragt in Schleswig-Holstein den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
In Schleswig-Holstein prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 PPVO Schleswig-Holstein
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