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Wissen · Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit

Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Thüringen

Muss in Thüringen Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.

Kurz gesagt

Brandschutz
das Bauamt, bei Freistellung auch Sie selbst§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO
Standsicherheit
das Bauamt, bei Freistellung auch Sie selbst§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO

Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?

Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.

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Was in Thüringen gilt

Wer beauftragt: Brandschutz

In Thüringen prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.

§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO

Wer beauftragt: Standsicherheit

In Thüringen prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.

§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich

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Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern

Häufige Fragen

Wer beauftragt in Thüringen den Prüfingenieur für Brandschutz?

In Thüringen prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.

§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO

Wer beauftragt in Thüringen den Prüfingenieur für die Standsicherheit?

In Thüringen prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.

§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO

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ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.