Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Thüringen
Muss in Thüringen Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- das Bauamt, bei Freistellung auch Sie selbst§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO
- Standsicherheit
- das Bauamt, bei Freistellung auch Sie selbst§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
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Was in Thüringen gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
In Thüringen prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.
Wer beauftragt: Standsicherheit
In Thüringen prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Häufige Fragen
Wer beauftragt in Thüringen den Prüfingenieur für Brandschutz?
In Thüringen prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.
§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO
Wer beauftragt in Thüringen den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
In Thüringen prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt. Ist Ihr Vorhaben von der Genehmigung freigestellt, können Sie den Prüfingenieur auch selbst beauftragen.
§ 2 Abs. 1 und § 37 Abs. 3 ThürPPVO
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