Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Mecklenburg-Vorpommern
Muss in Mecklenburg-Vorpommern Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V
- Standsicherheit
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.
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Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
In Mecklenburg-Vorpommern prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
Wer beauftragt: Standsicherheit
In Mecklenburg-Vorpommern prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Häufige Fragen
Wer beauftragt in Mecklenburg-Vorpommern den Prüfingenieur für Brandschutz?
In Mecklenburg-Vorpommern prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V
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