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Wissen · Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit

Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Mecklenburg-Vorpommern

Muss in Mecklenburg-Vorpommern Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.

Kurz gesagt

Brandschutz
das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V
Standsicherheit
das Bauamt§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V

Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?

Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.

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Was in Mecklenburg-Vorpommern gilt

Wer beauftragt: Brandschutz

In Mecklenburg-Vorpommern prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.

§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V

Wer beauftragt: Standsicherheit

In Mecklenburg-Vorpommern prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.

§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich

Auch in Mecklenburg-Vorpommern: Vermessungskosten in Mecklenburg-Vorpommern

Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern

Häufige Fragen

Wer beauftragt in Mecklenburg-Vorpommern den Prüfingenieur für Brandschutz?

In Mecklenburg-Vorpommern prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.

§ 2 Abs. 1 und § 38 Abs. 4 BauPrüfVO M‑V

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