Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Niedersachsen
Muss in Niedersachsen Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- das Bauamt§ 2 Abs. 2 NBauPrüfVO
- Standsicherheit
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 NBauPrüfVO
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.
»Anfrage vorbereiten« stellt Ihren Text zusammen; verschickt wird er erst, wenn Sie selbst auf Senden tippen.
Was in Niedersachsen gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
In Niedersachsen prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
Wer beauftragt: Standsicherheit
In Niedersachsen prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
Auch in Niedersachsen: Vermessungskosten in Niedersachsen
Auch wichtig: Wer beim Bauantrag was beiträgt · Nutzung eines Gebäudes ändern
Häufige Fragen
Wer beauftragt in Niedersachsen den Prüfingenieur für Brandschutz?
In Niedersachsen prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 2 NBauPrüfVO
Wer beauftragt in Niedersachsen den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
In Niedersachsen prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 NBauPrüfVO
Sie sind das Büro?
ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.