Prüfung von Brandschutz und Standsicherheit in Sachsen‑Anhalt
Muss in Sachsen‑Anhalt Ihr Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis geprüft werden, und wer beauftragt das? Hier steht es, mit der Stelle im Gesetz.
Kurz gesagt
- Brandschutz
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt
- Standsicherheit
- das Bauamt§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt
Wer beauftragt bei Ihnen den Prüfer?
Wählen Sie, was geprüft werden soll. Darunter steht, an wen Ihre Anfrage geht, und »Anfrage vorbereiten« stellt sie Ihnen fertig zusammen.
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Was in Sachsen‑Anhalt gilt
Wer beauftragt: Brandschutz
In Sachsen‑Anhalt prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt
Wer beauftragt: Standsicherheit
In Sachsen‑Anhalt prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
Stand: . Jede Aussage steht mit der Stelle im Gesetz; ändert sich das Gesetz, passen wir sie an. Alle Länder im Vergleich
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Häufige Fragen
Wer beauftragt in Sachsen‑Anhalt den Prüfingenieur für Brandschutz?
In Sachsen‑Anhalt prüft das Bauamt den Brandschutz selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt
Wer beauftragt in Sachsen‑Anhalt den Prüfingenieur für die Standsicherheit?
In Sachsen‑Anhalt prüft das Bauamt die Standsicherheit selbst oder gibt die Prüfung an einen Prüfingenieur. Wie abgerechnet wird, sagt das Bauamt.
§ 2 Abs. 1 PPVO Sachsen‑Anhalt
Sie sind das Büro?
ANNA nimmt die Anfrage im Anfrageformular Ihrer Website vollständig an.