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Wissen · Abgeschlossenheit

Die Abgeschlossenheits­bescheinigung

Was sie ist, wer sie ausstellt und was sie in Ihrem Land kostet, dazu der Aufteilungsplan.

In welchem Land liegt Ihr Grundstück?

Was kostet die Bescheinigung in Ihrem Land?

Wählen Sie Ihr Land. Darunter steht, was es dort kostet, und »Anfrage vorbereiten« stellt Ihre Frage an die Baubehörde fertig zusammen.

Wozu brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Pflicht für Wohnungsaufteilung ins Grundbuch

Wer ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht sie für das Grundbuch. Das Grundbuchamt legt die Wohnungsgrundbücher nur an, wenn zwei Unterlagen der Baubehörde dabei sind: der Aufteilungsplan, eine gestempelte Bauzeichnung, auf der jede Wohnung mit ihrer Nummer zu sehen ist, und die Bescheinigung, dass jede Wohnung in sich abgeschlossen ist. Stellplätze zählen dabei als Räume.

Unterlagen: Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung · Ausgestellt von der Baubehörde

§ 3 Abs. 1 und 3, § 7 Abs. 4 WEG

Je Land

Abgeschlossenheit je Bundesland, mit Rechtsgrundlage
LandWas giltRechtsgrundlage
Baden-WürttembergWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Baden-Württemberg? Die Baubehörde verlangt dafür zwischen 30 und 1.250 €.Gebührenverordnung MLW, Teil 2 Nr. 13.12
BayernWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bayern? Aufteilungsplan und Bescheinigung kosten zusammen 25 bis 150 € je Einheit mit Sondereigentum.Kostenverzeichnis (KVz), Tarif‑Nr. 2.I.2/16
BerlinWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin? 74 € je Eigentumseinheit, mindestens aber 296 €.Baugebührenordnung, Anlage Tarifstelle 11.3
BrandenburgWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Brandenburg? 50 € je Wohnungs- oder Teileigentum; ebenso je Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht.BbgBauGebO, Anlage 1 Tarifstelle 10.8
BremenWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen? 86 € Grundgebühr und dazu 33 € je Wohnungs- oder Teileigentum.Kostenverordnung Bau, Anlage 1 Tarifziffer 101.25
BremenWo beantrage ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bremen? Die Gebühr dafür steht in der Gebührenordnung bei der Bauaufsicht. Bauaufsicht ist die Stadt Bremen oder die Stadt Bremerhaven, je nachdem, wo das Haus steht. Eine ausdrückliche Regel, wer die Bescheinigung ausstellt, haben wir nicht gefunden. Fragen Sie vor dem Antrag kurz dort nach.Kostenverordnung Bau (BauKostV), Anlage 1 Tarifziffer 101.25 (Abschnitt Bauaufsicht); § 57 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO
HamburgWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hamburg? 150 € je Nutzungseinheit und 10 € je Stellplatz, mindestens 150 € je Antrag.Baugebührenordnung, Anlage 1 Nr. 3.1
HessenWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hessen? 70 bis 360 € je Wohnungs- oder Teileigentum.VwKostO‑MWVW, Anlage Nr. 648
Mecklenburg-VorpommernWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Gebührenordnung nennt 60 bis 2.500 €, »je Wohnung oder sonstigem Raum, höchstens je Gebäude«.BauGebVO M‑V, Anlage 1 Nr. 5.8
Mecklenburg-VorpommernWo beantrage ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Gebühr dafür steht in der Gebührenordnung der Bauaufsicht. Bauaufsicht ist der Landkreis, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadt. Eine ausdrückliche Regel, wer die Bescheinigung ausstellt, haben wir nicht gefunden. Fragen Sie vor dem Antrag kurz dort nach.BauGebVO M‑V (Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht), Anlage 1 Nr. 5.8; § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 LBauO M‑V (Nr. 1 in der Fassung vom 26.05.2026)
NiedersachsenWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Niedersachsen? Nach Zeitaufwand, je Wohnung mindestens 50 und höchstens 400 €.AllGO, Kostentarif Nr. 98.5.2
NiedersachsenWo beantrage ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Niedersachsen? Bei der Gemeinde, wenn sie selbst die Aufgaben der unteren Bauaufsicht hat, sonst beim Landkreis.Ausgestellt von Gemeinde oder Landkreis§ 2 ZustVO-Zivilrecht
Nordrhein-WestfalenWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Nordrhein-Westfalen? 50 bis 150 € je Sondereigentumsanteil und 20 € je Stellplatz; jede weitere Ausfertigung 30 €.AVwGebO NRW, Anlage 10 Tarifstelle 3.1.7.2
Rheinland‑PfalzWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Rheinland‑Pfalz? 15 bis 150 € je Sondereigentum, Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht.Besonderes Gebührenverzeichnis, Anlage 1 Nr. 4.10.2
Rheinland‑PfalzWo beantrage ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Rheinland‑Pfalz? Bei der unteren Bauaufsicht. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.Ausgestellt von der unteren Bauaufsicht§ 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit für Bescheinigungen nach dem WEG; § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO
SaarlandWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung im Saarland? 50 € je Nutzungseinheit, wenn sie im Baugenehmigungsverfahren mit erteilt wird, sonst 70 €; ab der vierten Ausfertigung 10 € je weitere. Der Aufteilungsplan ist darin enthalten.Besonderes Gebührenverzeichnis Bauaufsicht, Anlage Nr. 37.1 und 37.2
SachsenWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Sachsen? 42 € je Sondereigentum, wenn sie im Baugenehmigungsverfahren mit erteilt wird, sonst 62 bis 200 €.10. SächsKVZ, Anlage 1 lfd. Nr. 17 Tarifstelle 9.3
Sachsen‑AnhaltWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Sachsen‑Anhalt? 10 bis 120 € je Wohnung.AllGO LSA, Kostentarif lfd. Nr. 169 Tarifstelle 2
Schleswig-HolsteinWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Schleswig-Holstein? 50 € je Wohnung oder sonstiger Raumeinheit, in besonders aufwendigen Verfahren, etwa mit Ortsbesichtigung, 50 bis 100 €.Verwaltungsgebührenverordnung, Anlage Tarifstelle 27.4
ThüringenWas kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Thüringen? 50 € je Wohnung oder Sondereigentum.ThürBauGVO, Anlage Nr. 8.6

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung.

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